PrüfV
§ 34Kostenverteilung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 29.4.2026 I Nr. 124
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR284600017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a35814c27f971f98953243cd042c9f638e4c4b17ccdef36a7073b4215af80b8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 43 RechVersVAufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
„… ie innerhalb des zu prüfenden Versicherungsunternehmens auf die einzelnen Funktionsbereiche, die in § 43 Absatz 1 Satz 1 der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung genannt sind, und auf die sonstigen Aufwendungen unter Aufteilung auf die einzelnen Versicherungszweige und Versicherun …“