GESETZESDATENBANK · LANDESRECHT

Landesrecht recherchieren

Gesetzestexte aus den erfassten Landesportalen sowie Gesetzblätter, Verkündungen und ergänzende Dokumente. Die Sammlung umfasst einen Teilbestand; nicht alle Bundesländer sind bereits enthalten.

Fassungsstand beachten

Eine Ursprungsfassung oder ein Gesetzblatt enthält nicht automatisch spätere Änderungen. Auch ein Konsolidierungsdatum ist keine Zusicherung, dass eine Fassung heute unverändert gilt. Prüfen Sie die Fassungsangaben und die verlinkte amtliche Quelle.

Für Schleswig-Holstein liegt in diesem Teilbestand noch kein geprüfter Volltext vor.

1.806 Dokumentfassungen

Nordrhein-Westfalen

Allgemeines Berggesetz

Lesefassung aus dem Landesportal · Kennung: f46dcbd8-d7d5-4c06-b616-0dd3b426b305

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.