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ATA-OTA-APrV

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 8z6 G v. 12.12.2023 I Nr. 359

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR229510020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): efcf377fe73824068d2f32938eb497ab1d9e0cfb0e67e9c5d7e7013bf34a632e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Ausbildung und staatliche PrüfungAbschnitt 1 Ausbildung§ 1Inhalt der Ausbildung§ 2Gliederung der Ausbildung§ 3Theoretischer und praktischer Unterricht§ 4Praktische Ausbildung§ 5Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums§ 6Nachtarbeit§ 7Noten für praktische Einsätze§ 8Jahreszeugnisse§ 9Qualifikation der Praxisanleitung§ 10Praxisbegleitung§ 11Inhalt der KooperationsverträgeAbschnitt 2 Staatliche PrüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches§ 12Bestandteile der staatlichen Prüfung§ 13Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses§ 14Zusammensetzung des Prüfungsausschusses§ 15Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung§ 16Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung§ 17Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung§ 18Zulassung zur staatlichen Prüfung§ 19Prüfungstermine für die staatliche Prüfung§ 20Prüfungsort der staatlichen Prüfung§ 21Nachteilsausgleich§ 22Rücktritt von der staatlichen Prüfung§ 23Versäumnisfolgen§ 24Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch§ 25Niederschrift§ 26Vornoten§ 27Benotung von Leistungen in der staatlichen PrüfungUnterabschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung§ 28Inhalt des schriftlichen Teils§ 29Durchführung des schriftlichen Teils§ 30Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit§ 31Bestehen des schriftlichen Teils§ 32Wiederholung von Aufsichtsarbeiten§ 33Note für den schriftlichen TeilUnterabschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung§ 34Inhalt des mündlichen Teils§ 35Durchführung des mündlichen Teils§ 36Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung§ 37Bestehen des mündlichen Teils§ 38Wiederholung des mündlichen TeilsUnterabschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung§ 39Inhalt des praktischen Teils§ 40Durchführung des praktischen Teils§ 41Bestandteile des praktischen Teils und Dauer§ 42Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung§ 43Bestehen des praktischen Teils§ 44Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher PraxiseinsatzUnterabschnitt 5 Abschluss des Prüfungsverfahrens§ 45Gesamtnote der staatlichen Prüfung§ 46Bestehen der staatlichen Prüfung§ 47Zeugnis über die staatliche Prüfung§ 48Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung§ 49Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und EinsichtnahmeTeil 2 Erlaubnisurkunde§ 50Ausstellung der ErlaubnisurkundeTeil 3 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche AnpassungsmaßnahmenAbschnitt 1 Verfahren§ 51Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs§ 52Erforderliche Unterlagen§ 53Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag§ 54Bescheide bei Feststellung wesentlicher UnterschiedeAbschnitt 2 Anpassungsmaßnahmen nach § 47 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-GesetzesUnterabschnitt 1 Eignungsprüfung§ 55Zweck der Eignungsprüfung§ 56Eignungsprüfung als staatliche Prüfung§ 57Inhalt der Eignungsprüfung§ 58Prüfungsort der Eignungsprüfung§ 59Durchführung der Eignungsprüfung§ 60Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung§ 61Wiederholung§ 62BescheinigungUnterabschnitt 2 Anpassungslehrgang§ 63Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs§ 64Durchführung des Anpassungslehrgangs§ 65BescheinigungAbschnitt 3 Anpassungsmaßnahmen nach § 48 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-GesetzesUnterabschnitt 1 Kenntnisprüfung§ 66Zweck der Kenntnisprüfung§ 67Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung§ 68Bestandteile§ 69Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung§ 70Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung§ 71Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung§ 72Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung§ 73Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung§ 74Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung§ 75Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung§ 76Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung§ 77Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung§ 78Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung§ 79Bestehen der Kenntnisprüfung§ 80BescheinigungUnterabschnitt 2 Anpassungslehrgang§ 81Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs§ 82Durchführung des Anpassungslehrgangs§ 83Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs§ 84Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs§ 85Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs§ 86BescheinigungAbschnitt 4 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat§ 87Nachweise der Zuverlässigkeit§ 88Nachweise der gesundheitlichen Eignung§ 89Aktualität von NachweisenAbschnitt 5 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 90Verfahren bei der Erbringung von DienstleistungenTeil 4 NachprüfungAbschnitt 1 Ziel und Verfahren der Nachprüfung§ 91Ziel der Nachprüfung§ 92Zulassung zur Nachprüfung§ 93Bestandteile der Nachprüfung§ 94Durchführung und Inhalt der NachprüfungAbschnitt 2 Praktischer Teil der Nachprüfung§ 95Praktischer Teil der Nachprüfung§ 96Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung