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Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 9.4.2026 I Nr. 97

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR099010021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 82f59f0767b464323e77cc99bf71522d71d922e2fdcb48e3bb38c75ff48f7dcb

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeine VorschriftenAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 2aUnzuverlässigkeit von sanktionierten Personen§ 3Ausnahmen§ 4Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große WertpapierinstituteAbschnitt 2 Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt§ 5Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt§ 5aBesondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554§ 6Sofortige Vollziehbarkeit§ 7Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen§ 8Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte WertpapierinstituteAbschnitt 3 Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen§ 9Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank§ 10Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht§ 11Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen§ 12VerschwiegenheitspflichtAbschnitt 4 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente§ 13Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung§ 14Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; VerordnungsermächtigungKapitel 2 Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender BeteiligungenAbschnitt 1 Erlaubnis§ 15Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen§ 16Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung§ 17Anfangskapital§ 18Versagung der Erlaubnis§ 19Erlöschen und Aufhebung der ErlaubnisAbschnitt 2 Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan§ 20Geschäftsleiter§ 21Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan§ 22Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans§ 23Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sindAbschnitt 3 Inhaber bedeutender Beteiligungen§ 24Anzeige§ 25Beurteilungszeitraum§ 26Beurteilungskriterien und Untersagung§ 27Untersagung der Stimmrechtsausübung und WeisungsrechtAbschnitt 4 Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften§ 28Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler§ 29Bezeichnungsschutz§ 30RegistervorschriftenKapitel 3 Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen§ 31Information über die Sicherungseinrichtung§ 32Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer SicherungseinrichtungKapitel 4 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung§ 33Interne Sicherungsmaßnahmen§ 34Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung§ 35Verstärkte Sorgfaltspflichten§ 36Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften§ 37Verbotene GeschäfteKapitel 5 Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; SolvenzaufsichtAbschnitt 1 Grundlagen der Solvenzaufsicht§ 38Anwendungsbereich§ 39Internes Kapital und liquide Mittel§ 40Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung§ 41Interne Unternehmensführung§ 42Länderspezifische Berichterstattung§ 43Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements§ 44Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung§ 45Risikosteuerung§ 46Vergütungssystem; VerordnungsermächtigungAbschnitt 2 Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess§ 47Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung§ 48Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner ModelleAbschnitt 3 Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten§ 49Besondere Aufsichtsbefugnisse§ 50Zusätzliche Eigenmittelanforderungen§ 51Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln§ 52Besondere Liquiditätsanforderungen§ 53Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden§ 54Veröffentlichungspflichten§ 55Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen BankenaufsichtsbehördeAbschnitt 4 Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von WertpapierinstitutsgruppenUnterabschnitt 1 Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen§ 56Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests§ 57Informationspflichten in Krisensituationen§ 58Aufsichtskollegien§ 59Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden§ 60Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen VertragsstaatenUnterabschnitt 2 Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen§ 61Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests§ 62Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung§ 63Gemischte HoldinggesellschaftenAbschnitt 5 Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat§ 64Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute§ 65Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute§ 66Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute§ 67Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften§ 68Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung§ 69Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere AufsichtstechnikenAbschnitt 6 Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung§ 69aVermögenstrennungKapitel 6 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender DienstleistungsverkehrAbschnitt 1 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr§ 70Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute§ 71Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute§ 72Änderung der angezeigten VerhältnisseAbschnitt 2 Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat§ 73Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat§ 74Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr§ 75Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der BundesanstaltKapitel 7 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung§ 76Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen§ 77Prüferbestellung und Anzeige§ 78Besondere Pflichten des Prüfers; VerordnungsermächtigungKapitel 7a DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858§ 78aZuständigkeit§ 78bAusnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15§ 78cUnterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858Kapitel 7b Zulassung von Datenbereitstellungsdiensten§ 78dZulassungsverfahren; Ausnahmen§ 78eVersagung der Zulassung; Entzug der Zulassung§ 78fUnterrichtung der ESMAKapitel 8 Maßnahmen bei Gefahr§ 79Maßnahmen bei Gefahr§ 80Sonderbeauftragter§ 81Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung