Zum Gesetzesinhalt

WaffRG

Gesetz über das Nationale Waffenregister

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 2.7.2026 I Nr. 198

Sonst: Ersetzt G 7133-5 v. 25.6.2012 I 1366 (NWRG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018400020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fb3d91e1ba2ef465ad08b953809c7cc734d56f418ef62fe230fd9b55a9a38da9

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister§ 1Zweck des Waffenregisters§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Registerbehörde§ 4Fachliche Leitstelle Nationales WaffenregisterAbschnitt 2 Datenbestand des Waffenregisters§ 5Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister§ 6Grunddaten des Waffenregisters§ 7Vergabe und Verarbeitung von OrdnungsnummernAbschnitt 3 Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden§ 8Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde§ 9Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden§ 10Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten§ 11Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde§ 12Protokollierungspflicht bei der SpeicherungAbschnitt 4 Datenübermittlung der Registerbehörde§ 13Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind§ 14Form des Übermittlungsersuchens§ 15Inhalt des Übermittlungsersuchens§ 16Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle§ 17Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen§ 18Zulässigkeit der Datenübermittlung§ 19Gruppenauskunft§ 20Datenabruf im automatisierten Verfahren§ 21Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren§ 22Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden§ 23Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten§ 24Datenübermittlung für statistische Zwecke§ 25Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung§ 26Zweckänderung bei der DatenverarbeitungAbschnitt 5 Löschung und Einschränkung der Verarbeitung§ 27Speicherfristen§ 28Verantwortlichkeiten für die Löschung§ 29Einschränkung der VerarbeitungAbschnitt 6 Rechte der betroffenen Person§ 30Auskunftsrecht der betroffenen Person§ 31Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der VerarbeitungAbschnitt 7 Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften§ 32Verordnungsermächtigung§ 33Ausschluss abweichenden Landesrechts§ 34Übergangsvorschrift