Zum Gesetzesinhalt

WaffRG

Inhaltsübersicht

Gesetz über das Nationale Waffenregister

Abschnitt 1
Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde,
Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
§  1Zweck des Waffenregisters
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Registerbehörde
§  4Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
Abschnitt 2
Datenbestand des Waffenregisters
§  5Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
§  6Grunddaten des Waffenregisters
§  7Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern
Abschnitt 3
Datenübermittlungen an die
Registerbehörde und die Waffenbehörden
§  8Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
§  9Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
§ 10Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
§ 11Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
§ 12Protokollierungspflicht bei der Speicherung
Abschnitt 4
Datenübermittlung der Registerbehörde
§ 13Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind
§ 14Form des Übermittlungsersuchens
§ 15Inhalt des Übermittlungsersuchens
§ 16Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
§ 17Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen
§ 18Zulässigkeit der Datenübermittlung
§ 19Gruppenauskunft
§ 20Datenabruf im automatisierten Verfahren
§ 21Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
§ 22Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
§ 23Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
§ 24Datenübermittlung für statistische Zwecke
§ 25Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
§ 26Zweckänderung bei der Datenverarbeitung
Abschnitt 5
Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
§ 27Speicherfristen
§ 28Verantwortlichkeiten für die Löschung
§ 29Einschränkung der Verarbeitung
Abschnitt 6
Rechte der betroffenen Person
§ 30Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 31Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Abschnitt 7
Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
§ 32Verordnungsermächtigung
§ 33Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 34Übergangsvorschrift
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 2.7.2026 I Nr. 198

Sonst: Ersetzt G 7133-5 v. 25.6.2012 I 1366 (NWRG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018400020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fb3d91e1ba2ef465ad08b953809c7cc734d56f418ef62fe230fd9b55a9a38da9

XML-Quelle beim Herausgeber