WaffRG
§ 15Inhalt des Übermittlungsersuchens
Gesetz über das Nationale Waffenregister
- 1.
- der Verarbeitungszweck,
- 2.
- der Anlass des Übermittlungsersuchens sowie
- 3.
- eine Ordnungsnummer nach § 7 Absatz 1.
- 1.
- von der betroffenen natürlichen Person
- a)
- Nachname oder Vorname und
- b)
- entweder Wohnort, Postleitzahl des Wohnortes, Geburtsdatum oder Geburtsort,oder
- 2.
- von dem betroffenen Kaufmann oder der betroffenen juristischen Person oder der Personenvereinigung
- a)
- Name oder Firma und
- b)
- entweder derzeitiger Sitz oder Postleitzahl der Niederlassung,oder
- 3.
- von der betroffenen Waffe
- a)
- Seriennummer der Waffe oder
- b)
- für den Fall, dass die vollständige Seriennummer nicht vorliegt, ein Bestandteil der Seriennummer und mindestens zwei weitere Grunddaten der Waffe.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 2.7.2026 I Nr. 198
Sonst: Ersetzt G 7133-5 v. 25.6.2012 I 1366 (NWRG)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR018400020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fb3d91e1ba2ef465ad08b953809c7cc734d56f418ef62fe230fd9b55a9a38da9