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UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.3.2021 I 540

Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2025 I Nr. 348

Hinweis: Änderung durch Art. 12 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR102050990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db21d04ca5e73d5a4462e297c60a5fbbbade46349b55ab73e847d3be0c7b20fc

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Grundsätze für UmweltprüfungenTeil 2 UmweltverträglichkeitsprüfungAbschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung§ 4Umweltverträglichkeitsprüfung§ 5Feststellung der UVP-Pflicht§ 6Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben§ 7Vorprüfung bei Neuvorhaben§ 8UVP-Pflicht bei Störfallrisiko§ 9UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben§ 10UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben§ 11UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist§ 12UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist§ 13Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben§ 14Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben§ 14aBesondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen§ 14bAnwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577§ 14cErsatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau§ 14dBau von Radwegen an Bundesstraßen§ 14eAusnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung für Verteidigung sowie für Verkehrs- und EnergieinfrastrukturAbschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung§ 15Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen§ 16UVP-Bericht§ 17Beteiligung anderer Behörden§ 18Beteiligung der Öffentlichkeit§ 19Unterrichtung der Öffentlichkeit§ 20Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung§ 21Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit§ 22Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens§ 23Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum§ 24Zusammenfassende Darstellung§ 25Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung§ 26Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens§ 27Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids§ 28ÜberwachungAbschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren§ 29Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen§ 30Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen§ 31Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde§ 32Verbundene PrüfverfahrenTeil 3 Strategische UmweltprüfungAbschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung§ 33Strategische Umweltprüfung§ 34Feststellung der SUP-Pflicht§ 35SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall§ 36SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung§ 37Ausnahmen von der SUP-PflichtAbschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung§ 38Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP§ 39Festlegung des Untersuchungsrahmens§ 40Umweltbericht§ 41Beteiligung anderer Behörden§ 42Beteiligung der Öffentlichkeit§ 43Abschließende Bewertung und Berücksichtigung§ 44Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms§ 45Überwachung§ 46Verbundene PrüfverfahrenTeil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen§ 47Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen§ 48Raumordnungspläne§ 49Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung§ 50Bauleitpläne§ 51Bergrechtliche Verfahren§ 52Landschaftsplanungen§ 53Verkehrswegeplanungen auf BundesebeneTeil 5 Grenzüberschreitende UmweltprüfungenAbschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung§ 54Benachrichtigung eines anderen Staates§ 55Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben§ 56Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben§ 57Übermittlung des Bescheids§ 58Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben§ 59Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen VorhabenAbschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung§ 60Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen§ 61Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen§ 62Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen§ 63Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und ProgrammenAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften§ 64Völkerrechtliche VerpflichtungenTeil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)§ 65Planfeststellung; Plangenehmigung§ 66Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung§ 67Verfahren; Verordnungsermächtigung§ 67aZulassung des vorzeitigen Baubeginns§ 68Überwachung§ 69BußgeldvorschriftenTeil 7 Schlussvorschriften§ 70Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften§ 71Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren§ 72Vermeidung von Interessenkonflikten§ 73Berichterstattung an die Europäische Kommission§ 74ÜbergangsvorschriftAnlage 1Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“Anlage 2Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der VorprüfungAnlage 3Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer UmweltverträglichkeitsprüfungAnlage 4Angaben des UVP-Berichts für die UmweltverträglichkeitsprüfungAnlage 5Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme“Anlage 6Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung