UVPG
§ 24Zusammenfassende Darstellung
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- 1.
- der Umweltauswirkungen des Vorhabens,
- 2.
- der Merkmale des Vorhabens und des Standorts, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden sollen, und
- 3.
- der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden sollen, sowie
- 4.
- der Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.3.2021 I 540
Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2025 I Nr. 348
Hinweis: Änderung durch Art. 12 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR102050990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db21d04ca5e73d5a4462e297c60a5fbbbade46349b55ab73e847d3be0c7b20fc