UVPG
§ 73Berichterstattung an die Europäische Kommission
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- 1.
- die Anzahl der Vorhaben, für die im Betrachtungszeitraum eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, getrennt nach den in Anlage 1 genannten Vorhabenarten sowie
- 2.
- die Anzahl der Vorhaben nach Anlage 1 Spalte 2, für die im Betrachtungszeitraum eine Vorprüfung nach § 7 Absatz 1 oder 2 durchgeführt worden ist.
- 1.
- die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Betrachtungszeitraum durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen,
- 2.
- eine Abschätzung der durchschnittlichen unmittelbaren Kosten
- a)
- aller im Betrachtungszeitraum durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie
- b)
- der Umweltverträglichkeitsprüfungen, die im Betrachtungszeitraum für Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen durchgeführt worden sind.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.3.2021 I 540
Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2025 I Nr. 348
Hinweis: Änderung durch Art. 12 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR102050990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db21d04ca5e73d5a4462e297c60a5fbbbade46349b55ab73e847d3be0c7b20fc