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StBAPO

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR190900022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 406afe1d44a7f289a9f81ef6d0091100bed54c66988b4278010e09da643760a1

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Inhaltsverzeichnis

§ 91Übergangsvorschrift§ 92Inkrafttreten, AußerkrafttretenSchlussformelAnlage 1(zu § 9) Ausbildungsplan für die praktische AusbildungAnlage 2(zu § 29 Absatz 1) Fächer und Mindestunterrichtsstunden in der fachtheoretischen Ausbildung für den mittleren SteuerverwaltungsdienstAnlage 3(zu § 33 Absatz 1) Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung des mittleren SteuerverwaltungsdienstesAnlage 4(zu § 33 Absatz 1) Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung und abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung des mittleren SteuerverwaltungsdienstesAnlage 5(zu § 35 Absatz 2 Satz 1) Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung des mittleren SteuerverwaltungsdienstesAnlage 6(zu § 41 Absatz 4) Mitteilung über die Nichtzulassung zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung für den mittleren SteuerverwaltungsdienstAnlage 7(zu § 42 Absatz 6 und § 43 Absatz 1) Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den mittleren SteuerverwaltungsdienstAnlage 8(zu § 44 Absatz 2, § 66 Absatz 2 und § 74 Absatz 2) Prüfungszeugnis für die Laufbahnprüfung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes sowie für die Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung des gehobenen SteuerverwaltungsdienstesAnlage 9(zu § 44 Absatz 3) Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung für den mittleren SteuerverwaltungsdienstAnlage 10(zu § 45) Niederschrift über die Laufbahnprüfung für den mittleren SteuerverwaltungsdienstAnlage 11(zu § 51 Absatz 1) Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindestunterrichtsstunden für den gehobenen SteuerverwaltungsdienstAnlage 12(zu § 58 Absatz 1) Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung für den gehobenen SteuerverwaltungsdienstAnlage 13(zu § 58 Absatz 1 und Absatz 2) Beurteilung der Leistungen im Grundstudium für den gehobenen SteuerverwaltungsdienstAnlage 14(zu § 58 Absatz 1 und Absatz 3) Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium für den gehobenen SteuerverwaltungsdienstAnlage 15(zu § 60) Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten für den gehobenen SteuerverwaltungsdienstAnlage 16(zu § 66 Absatz 1) Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung für den gehobenen SteuerverwaltungsdienstAnlage 17(zu § 71 Absatz 4) Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung für den gehobenen SteuerverwaltungsdienstAnlage 18(zu § 71 Absatz 3 und § 73 Absatz 1) Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den gehobenen SteuerverwaltungsdienstAnlage 19(zu § 74 Absatz 3) Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung für den gehobenen SteuerverwaltungsdienstAnlage 20(zu § 75) Niederschrift über die Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst