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StBAPO

Anlage 4(zu § 33 Absatz 1) Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung und abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1934 - 1935)
Bildungseinrichtung
I.
Teilbeurteilung der Leistungen
von
Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname
Finanzamt
im zweiten Teilabschnitt
der fachtheoretischen Ausbildung
FachNotenpunktzahl
der Leistungen
Politische Bildung, Staatskunde
Allgemeines Abgabenrecht
Allgemeine Rechtskunde
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Umsatzsteuer
Buchführung und Bilanzwesen
Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
Steuererhebung
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)
Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO)
II.
Abschließende Beurteilung der Leistungen
von
Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname
Finanzamt
in der fachtheoretischen Ausbildung
Durchschnittsnotenpunktzahl
der fachtheoretischen Ausbildung im
Dauer des Abschnitts in Monaten
ersten Teilabschnittx3=
zweiten Teilabschnittx5=
: 8
Durchschnittsnotenpunktzahl
(§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Note
(§12 Abs. 3 StBAPO)
Kenntnis genommen:
Ort, DatumOrt, Datum
Leitung der BildungseinrichtungVor- und Familienname der beurteilten Person
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR190900022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 406afe1d44a7f289a9f81ef6d0091100bed54c66988b4278010e09da643760a1

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 12 StBAPOBewertung der Leistungen

    „… euerungsinstrumente in der Steuerverwaltung Summe der Notenpunktzahlen Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO) Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO) II. Abschließende Beurteilung der Leistungen von Dienst- oder Amtsbezeichnung Vor- und Famil …“