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StBAPO

Anlage 15(zu § 60) Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1952)
Finanzamt
Beurteilung
von
Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname
in den berufspraktischen Studienzeiten
1.Leistungen in der praktischen Ausbildung
(insbesondere Brauchbarkeit der Arbeitsergebnisse,
Arbeitssorgfalt, Arbeitstempo):
2.Befähigung (insbesondere Fachkenntnisse, mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit):
3.Eignung
(insbesondere Initiative, Arbeitsbereitschaft):
4.Leistungen in den Ausbildungsarbeitsgemeinschaften
(insbesondere Mitarbeit und Fähigkeit, die theoretischen Fachkenntnisse praktisch umzusetzen):
5.Ergänzende Bemerkungen (u. a. Eigenschaften, Interessen, besondere Kenntnisse, Fähigkeiten):
6.Gesamturteil:
NotenpunktzahlNote
Ort, DatumOrt, Datum
Amtsleitung des FinanzamtesAusbildungsleitung
Kenntnis genommen:
Ort, Datum
Vor- und Familienname der beurteilten Person
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR190900022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 406afe1d44a7f289a9f81ef6d0091100bed54c66988b4278010e09da643760a1

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