StBAPO
Anlage 10(zu § 45) Niederschrift über die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
| Der Prüfungsausschuss | ||||
| bei | ||||
über die Laufbahnprüfung
für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
| 1. | als Vorsitzende(r) | |
| 2. | als Beisitzer(in) | |
| 3. | als Beisitzer(in) | |
| 4. | als Beisitzer(in) | |
| 5. | als Beisitzer(in) | |
| 6. | als Beisitzer(in) | |
| 7. | als Beisitzer(in) | |
| Die folgenden Beamtinnen und Beamten sind in der heutigen Sitzung des Prüfungsausschusses nach den geltenden Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung im mündlichen Teil der Laufbahnprüfung geprüft worden. | ||
| Beamtin oder Beamter (Dienst- oder Amtsbezeichnung, Vor- und Familienname | Endnoten- punktzahl | Prüfungs- gesamtnote | ||||
| 1. | ||||||
| 2. | ||||||
| 3. | ||||||
| 4. | ||||||
| 5. | ||||||
| 6. | ||||||
| Ort, Datum | ||
| Der Prüfungsausschuss | ||
| Vorsitzende(r) |
| Beisitzer(in) | Beisitzer(in) | Beisitzer(in) | ||
| Beisitzer(in) | Beisitzer(in) | Beisitzer(in) |
Sonst: Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR190900022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 406afe1d44a7f289a9f81ef6d0091100bed54c66988b4278010e09da643760a1
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (4)
- § 22 StBAPOSäumnis, Verhinderung und Rücktritt bei Prüfungsleistungen
„… prüfung – Anrechnung abgelieferter Prüfungsarbeiten aus dem schriftlichen Teil der Laufbahnprüfung (§ 22 Absatz 2 StBAPO) Ausschluss von der Laufbahnprüfung bei einem Ordnungsverstoß (§ 23 StBAPO) Die Endnotenpunktzahl, deren Ermittlung sow …“
- § 23 StBAPOOrdnungsverstöße
„… aufbahnprüfung (§ 22 Absatz 2 StBAPO) Ausschluss von der Laufbahnprüfung bei einem Ordnungsverstoß (§ 23 StBAPO) Die Endnotenpunktzahl, deren Ermittlung sowie die Prüfungsgesamtnote sind den genannten Beamtinnen und Beamten jeweils …“
- § 37 StBAPOPrüfungsausschuss
„… ntscheidungen des Prüfungsausschusses: Feststellung der Beschlussfähigkeit des Prüfungsausschusses (§ 37 Absatz 2 StBAPO) Nichtteilnahme an der Laufbahnprüfung oder an einzelnen Teilen der Laufbahnprüfung – Anrechnung abgelieferter Prüfungs …“
- § 44 StBAPOBekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung
„… ie die Prüfungsgesamtnote sind den genannten Beamtinnen und Beamten jeweils bekannt gegeben worden (§ 44 Absatz 1 StBAPO). Ort, Datum Der Prüfungsausschuss Vorsitzende(r) Beisitzer(in) Beisitzer(in) Beisitzer(in) Beisitzer(in) Beisitzer(in) …“