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StBAPO

Anlage 18(zu § 71 Absatz 3 und § 73 Absatz 1) Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1957 - 1958)
Vor- und Familiennamegeboren am
Dienst- oder AmtsbezeichnungFinanzamt
NotenpunktzahlDurchschnitts-
notenpunktzahl
Durchschnitts-
notenpunktzahl
x Multiplikator
I.Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (§ 60 StBAPO, Anlage 15)
II.Beurteilung in den Teilen der Fachstudien
(§ 58 Abs. 1 StBAPO)
Studiennote Grundstudium
(§ 58 Abs. 1 und 2 StBAPO, Anlage 13)
Studiennote Hauptstudium
(§ 58 Abs. 1 und 3 StBAPO, Anlage 14)
III.Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung (§ 70 StBAPO)
Prüfungsfach
Abgabenrecht
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Umsatzsteuer
Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung
Besteuerung der Gesellschaften
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl
(§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung ist i. V. m. geprüft worden.
IV.Zulassungsnotenpunktzahl für die mündliche Laufbahnprüfung (§ 71 Abs. 2 StBAPO)
Notenpunktzahl der Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (I.)x 5
Studiennote für das Grundstudium (II.)x 7
Studiennote für das Hauptstudium (II.)x 8
Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.)x 14
Summe
NotenpunktzahlDurchschnitts-
notenpunktzahl
Durchschnitts-
notenpunktzahl
x Multiplikator
V.Ergebnis der mündlichen Laufbahnprüfung (§ 72 Abs. 1 und 6 StBAPO)
Prüfungsfach
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl
VI.Ergebnis der Laufbahnprüfung
(§ 73 Abs. 1 und 2 StBAPO)
Notenpunktzahl der Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (I.)x 5
Studiennote für das Grundstudium (II.)x 7
Studiennote für das Hauptstudium (II.)x 8
Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.)x 14
Durchschnittsnotenpunktzahl in der mündlichen Laufbahnprüfung (V.)x 6
Endnotenpunktzahl
Prüfungsgesamtnote (§ 12 Abs. 4 StBAPO, § 73 Abs. 4 StBAPO)
Ort, Datum
Die/Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Unterschrift
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR190900022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 406afe1d44a7f289a9f81ef6d0091100bed54c66988b4278010e09da643760a1

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (6)
  • § 12 StBAPOBewertung der Leistungen

    „… Außenprüfung Besteuerung der Gesellschaften Summe der Notenpunktzahlen Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO) Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung ist i. V. m. geprüft worden. IV. Zulassungsnotenpunktzahl für die mündliche …“

  • § 58 StBAPOBeurteilungen und Studiennoten für die Fachstudien

    „… fspraktischen Studienzeiten (§ 60 StBAPO, Anlage 15) II. Beurteilung in den Teilen der Fachstudien (§ 58 Abs. 1 StBAPO) Studiennote Grundstudium (§ 58 Abs. 1 und 2 StBAPO, Anlage 13) Studiennote Hauptstudium (§ 58 Abs. 1 und 3 StBAPO, Anl …“

  • § 60 StBAPOBeurteilung im Ausbildungsfinanzamt

    „… urchschnitts- notenpunktzahl x Multiplikator I. Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (§ 60 StBAPO, Anlage 15) II. Beurteilung in den Teilen der Fachstudien (§ 58 Abs. 1 StBAPO) Studiennote Grundstudium (§ 58 Abs. 1 un …“

  • § 70 StBAPOInformation über das Ergebnis des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung

    „… Hauptstudium (§ 58 Abs. 1 und 3 StBAPO, Anlage 14) III. Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung (§ 70 StBAPO) Prüfungsfach Abgabenrecht Steuern vom Einkommen und Ertrag Umsatzsteuer Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswese …“

  • § 71 StBAPOZulassung zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung

    „… altung ist i. V. m. geprüft worden. IV. Zulassungsnotenpunktzahl für die mündliche Laufbahnprüfung (§ 71 Abs. 2 StBAPO) Notenpunktzahl der Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (I.) x 5 Studiennote für das Grundstudium (II.) …“

  • § 73 StBAPOErmittlung der Endnotenpunktzahl und Ergebnis

    „… n der mündlichen Laufbahnprüfung (V.) x 6 Endnotenpunktzahl Prüfungsgesamtnote (§ 12 Abs. 4 StBAPO, § 73 Abs. 4 StBAPO) Ort, Datum Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Unterschrift“