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StBAPO

Anlage 7(zu § 42 Absatz 6 und § 43 Absatz 1) Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1939 - 1940)
Vor- und Familiennamegeboren am
Dienst- oder AmtsbezeichnungFinanzamt
NotenpunktzahlDurchschnitts-
notenpunktzahl
Durchschnitts-
notenpunktzahl
x Multiplikator
I.Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (§ 35 StBAPO, Anlage 5)
II.Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (§ 33 Abs. 1 StBAPO, Anlage 4)
III.Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung (§ 40 StBAPO)
Prüfungsfach
Allgemeines Abgabenrecht
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Umsatzsteuer
Buchführung und Bilanzwesen
Steuererhebung oder Staats- und Verwaltungskunde oder eine Kombination aus beiden Fächern
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl
(§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung ist i. V. m. geprüft worden.
IV.Zulassungsnotenpunktzahl für die mündliche Laufbahnprüfung (§ 41 Abs. 2 StBAPO)
Notenpunktzahl der Beurteilung in der beruflichen Ausbildung (I.)x 6
Durchschnittsnotenpunktzahl der Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (II.)x 6
Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.)x 20
Summe = Zulassungsnotenpunktzahl
NotenpunktzahlDurchschnitts-
notenpunktzahl
Durchschnitts-
notenpunktzahl
x Multiplikator
V.Ergebnis der mündlichen Laufbahnprüfung (§ 42 Abs. 1 und 6 StBAPO)
Prüfungsfach
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl
VI.Ergebnis der Laufbahnprüfung
(§ 43 Abs. 3 StBAPO)
Notenpunktzahl der Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (I.)x 6
Durchschnittsnotenpunktzahl der Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (II.)x 6
Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.)x 20
Durchschnittsnotenpunktzahl in der mündlichen Laufbahnprüfung (V.)x 8
Summe = Endnotenpunktzahl
Prüfungsgesamtnote
(§ 12 Abs. 4 StBAPO, § 43 Abs. 4 StBAPO)
Ort, Datum
Die/Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Unterschrift
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR190900022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 406afe1d44a7f289a9f81ef6d0091100bed54c66988b4278010e09da643760a1

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (6)
  • § 12 StBAPOBewertung der Leistungen

    „… de oder eine Kombination aus beiden Fächern Summe der Notenpunktzahlen Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO) Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung ist i. V. m. geprüft worden. IV. Zulassungsnotenpunktzahl für die mündliche …“

  • § 33 StBAPOTeilbeurteilungen und abschließende Beurteilung

    „… praktischen Ausbildung (§ 35 StBAPO, Anlage 5) II. Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (§ 33 Abs. 1 StBAPO, Anlage 4) III. Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung (§ 40 StBAPO) Prüfungsfach Allgemeines Abgabenrecht Steuern …“

  • § 35 StBAPOBeurteilung im Ausbildungsfinanzamt

    „… l Durchschnitts- notenpunktzahl x Multiplikator I. Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (§ 35 StBAPO, Anlage 5) II. Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (§ 33 Abs. 1 StBAPO, Anlage 4) III. Ergebnis der schrift …“

  • § 40 StBAPOInformation über das Ergebnis des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung

    „… etischen Ausbildung (§ 33 Abs. 1 StBAPO, Anlage 4) III. Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung (§ 40 StBAPO) Prüfungsfach Allgemeines Abgabenrecht Steuern vom Einkommen und Ertrag Umsatzsteuer Buchführung und Bilanzwesen Steuer …“

  • § 41 StBAPOZulassung zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung

    „… altung ist i. V. m. geprüft worden. IV. Zulassungsnotenpunktzahl für die mündliche Laufbahnprüfung (§ 41 Abs. 2 StBAPO) Notenpunktzahl der Beurteilung in der beruflichen Ausbildung (I.) x 6 Durchschnittsnotenpunktzahl der Beurteilung in d …“

  • § 43 StBAPOErmittlung der Endnotenpunktzahl und Ergebnis

    „… üfungsfach Summe der Notenpunktzahlen Durchschnittsnotenpunktzahl VI. Ergebnis der Laufbahnprüfung (§ 43 Abs. 3 StBAPO) Notenpunktzahl der Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (I.) x 6 Durchschnittsnotenpunktzahl der Beurteilun …“