Zum Gesetzesinhalt

SLV

Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 370

Sonst: Ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR122810021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2e1818772dba1007adb48695ecc54ebd862923657962952a7d25db977d3e9751

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeines§ 1Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen§ 2Dienstliche Beurteilung§ 3Beurteilungsverfahren§ 3aReferenzgruppen§ 4Ordnung der Laufbahnen§ 5Einstellung§ 6Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten§ 7Beförderung§ 8Dienstzeiterfordernisse§ 9Laufbahnbefähigung und LaufbahnwechselKapitel 2 Laufbahngruppe der Mannschaften§ 10Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften§ 11Beförderung der Mannschaften§ 12Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)Kapitel 3 Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und UnteroffiziereAbschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf ZeitUnterabschnitt 1 Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere§ 13Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter§ 14Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter§ 15Einstellung mit einem höheren Dienstgrad§ 16Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und FachunteroffiziereUnterabschnitt 2 Feldwebel§ 17Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter§ 18Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter§ 19Einstellung mit einem höheren Dienstgrad§ 20Beförderung der Feldwebel§ 21Aufstieg in eine Laufbahn der FeldwebelAbschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)§ 22Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines BerufssoldatenKapitel 4 Laufbahngruppe der Offizierinnen und OffiziereAbschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf ZeitUnterabschnitt 1 Truppendienst§ 23Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter§ 24Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter§ 25Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung§ 26Beförderung der Offizierinnen und Offiziere§ 27Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des TruppendienstesUnterabschnitt 2 Sanitätsdienst§ 28Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter§ 29Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter§ 30Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier§ 31Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere§ 32Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des SanitätsdienstesUnterabschnitt 3 Militärmusikdienst§ 33Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter§ 34Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter§ 35Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier§ 36Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere§ 37Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des MilitärmusikdienstesUnterabschnitt 4 Geoinformationsdienst der Bundeswehr§ 38Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter§ 39Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter§ 40Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier§ 41Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere§ 42Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der BundeswehrUnterabschnitt 5 Militärfachlicher Dienst§ 43Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter§ 44Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter§ 45Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes§ 46Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes§ 47Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen DienstesAbschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)§ 48Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines BerufssoldatenKapitel 5 Übergangs- und Schlussvorschriften§ 49Verwaltungsvorschriften§ 50Ausnahmen§ 51ÜbergangsvorschriftenAnlage 1(zu § 4) Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und OffiziereAnlage 2(zu § 7 Absatz 3) Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten