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PsychThApprO

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 16.10.2024 I Nr. 309

Sonst: Ersetzt V 2122-5-1 v. 18.12.1998 I 3749 (PsychTh-APrV) u. V 2122-5-2 v. 18.12.1998 I 3761 (KJPsychTh-APrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR044800020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d5dc24a4bcf08e893ba3f3a571483e0753e25a82a01aa51726c2520b189e843

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 StudiumUnterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Inhalte des Studiums§ 2Regelstudienzeit§ 3Organisation des Studiums§ 4Modulhandbücher§ 5Prüfungsordnungen§ 6Leistungsübersicht§ 7Evaluierung der StudiengängeUnterabschnitt 2 Hochschulische Lehre§ 8Hochschulische Lehre§ 9Praktische Übungen und Seminare§ 10Berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie§ 11SelbstreflexionUnterabschnitt 3 Berufspraktische Einsätze§ 12Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang§ 13Forschungsorientiertes Praktikum I – Grundlagen der Forschung§ 14Orientierungspraktikum§ 15Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie§ 16Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang§ 17Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung§ 18Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der PsychotherapieAbschnitt 2 Psychotherapeutische PrüfungUnterabschnitt 1 Allgemeine Prüfungsbestimmungen§ 19Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle§ 20Zuständige Stelle§ 21Antrag auf Zulassung§ 22Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung§ 23Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe§ 24Nachteilsausgleich§ 25Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung§ 26Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung§ 27Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung§ 28Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung§ 29Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche§ 30Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung§ 31Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung§ 32Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme§ 33Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung§ 34Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen PrüfungUnterabschnitt 2 Mündlich-praktische Fallprüfung§ 35Prüfungstermine§ 36Ladung zum Prüfungstermin§ 37Prüferinnen und Prüfer§ 38Gegenstand§ 39Durchführung§ 40Niederschrift§ 41Bewertung und Notenwerte§ 42Bestehen und Gesamtnote§ 43Mitteilung der Notenwerte und der Gesamtnote§ 44Übermittlung der einzelnen Noten§ 45WiederholungUnterabschnitt 3 Anwendungsorientierte Parcoursprüfung§ 46Prüfungstermine§ 47Ladung zum Prüfungstermin§ 48Stationen und Kompetenzbereiche§ 49Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung§ 50Prüferinnen und Prüfer§ 51Durchführung§ 52Bewertung§ 53Bestehen§ 54Note§ 55Übermittlung der Ergebnisse§ 56Mitteilung des Ergebnisses§ 57WiederholungAbschnitt 3 Allgemeine Formvorschriften§ 58Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen NachweisenAbschnitt 4 Approbation§ 59Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde§ 60Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen BerufsqualifikationAbschnitt 5 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche AnpassungsmaßnahmenUnterabschnitt 1 Verfahren§ 61Fristen§ 62Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation§ 63Bescheid bei Feststellung wesentlicher UnterschiedeUnterabschnitt 2 Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes§ 64Gegenstand und Art der Kenntnisprüfung§ 65Durchführung und Abschluss der KenntnisprüfungUnterabschnitt 3 Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes§ 66Anpassungslehrgang§ 67Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs§ 68Gegenstand der Eignungsprüfung§ 69Durchführung und Abschluss der EignungsprüfungUnterabschnitt 4 Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen§ 70Nachweis der Zuverlässigkeit§ 71Nachweis der gesundheitlichen Eignung§ 72Aktualität von NachweisenUnterabschnitt 5 Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen§ 73Nachweis der Zuverlässigkeit§ 74Nachweis der gesundheitlichen Eignung§ 75Aktualität von NachweisenAbschnitt 6 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung§ 76Erforderliche Unterlagen beim Antrag§ 77Fristen§ 78Erteilung§ 79Verlängerung der ErlaubnisAbschnitt 7 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung§ 80ErlaubnisurkundeAbschnitt 8 Dienstleistungserbringung in Deutschland§ 81Unterrichtung durch die zuständige Behörde§ 82Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung§ 83Verfahren bei Ausbleiben einer Reaktion der zuständigen BehördeAbschnitt 9 Schlussvorschriften§ 84Übergangsvorschriften§ 85Inkrafttreten, AußerkrafttretenSchlussformelAnlage 1(zu § 8 Nummer 1) Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sindAnlage 2(zu § 8 Nummer 2) Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sindAnlage 3(zu § 33 Absatz 2) Zeugnis über die psychotherapeutische PrüfungAnlage 4(zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlich-praktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und PsychotherapeutenAnlage 5(zu § 59 Absatz 1) ApprobationsurkundeAnlage 6(zu § 65 Absatz 5) Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und PsychotherapeutenAnlage 7(zu § 67 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und PsychotherapeutenAnlage 8(zu § 69 Absatz 6) Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und PsychotherapeutenAnlage 9(zu § 78 Absatz 5) Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen BerufsAnlage 10(zu § 80) Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs