Berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie
§ 11
Selbstreflexion
Unterabschnitt 3
Berufspraktische Einsätze
§ 12
Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang
§ 13
Forschungsorientiertes Praktikum I – Grundlagen der Forschung
§ 14
Orientierungspraktikum
§ 15
Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie
§ 16
Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang
§ 17
Forschungsorientiertes Praktikum II – Psychotherapieforschung
§ 18
Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie
Abschnitt 2
Psychotherapeutische Prüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeine Prüfungsbestimmungen
§ 19
Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
§ 20
Zuständige Stelle
§ 21
Antrag auf Zulassung
§ 22
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung
§ 23
Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe
§ 24
Nachteilsausgleich
§ 25
Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung
§ 26
Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung
§ 27
Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung
§ 28
Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung
§ 29
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 30
Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung
§ 31
Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung
§ 32
Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
§ 33
Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung
§ 34
Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung
Unterabschnitt 2
Mündlich-praktische Fallprüfung
§ 35
Prüfungstermine
§ 36
Ladung zum Prüfungstermin
§ 37
Prüferinnen und Prüfer
§ 38
Gegenstand
§ 39
Durchführung
§ 40
Niederschrift
§ 41
Bewertung und Notenwerte
§ 42
Bestehen und Gesamtnote
§ 43
Mitteilung der Notenwerte und der Gesamtnote
§ 44
Übermittlung der einzelnen Noten
§ 45
Wiederholung
Unterabschnitt 3
Anwendungsorientierte Parcoursprüfung
§ 46
Prüfungstermine
§ 47
Ladung zum Prüfungstermin
§ 48
Stationen und Kompetenzbereiche
§ 49
Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung
§ 50
Prüferinnen und Prüfer
§ 51
Durchführung
§ 52
Bewertung
§ 53
Bestehen
§ 54
Note
§ 55
Übermittlung der Ergebnisse
§ 56
Mitteilung des Ergebnisses
§ 57
Wiederholung
Abschnitt 3
Allgemeine Formvorschriften
§ 58
Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen
Abschnitt 4
Approbation
§ 59
Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde
§ 60
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation
Abschnitt 5
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Unterabschnitt 1
Verfahren
§ 61
Fristen
§ 62
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
§ 63
Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
Unterabschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes
§ 64
Gegenstand und Art der Kenntnisprüfung
§ 65
Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung
Unterabschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes
§ 66
Anpassungslehrgang
§ 67
Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs
§ 68
Gegenstand der Eignungsprüfung
§ 69
Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung
Unterabschnitt 4
Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen
§ 70
Nachweis der Zuverlässigkeit
§ 71
Nachweis der gesundheitlichen Eignung
§ 72
Aktualität von Nachweisen
Unterabschnitt 5
Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen
§ 73
Nachweis der Zuverlässigkeit
§ 74
Nachweis der gesundheitlichen Eignung
§ 75
Aktualität von Nachweisen
Abschnitt 6
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung
§ 76
Erforderliche Unterlagen beim Antrag
§ 77
Fristen
§ 78
Erteilung
§ 79
Verlängerung der Erlaubnis
Abschnitt 7
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
§ 80
Erlaubnisurkunde
Abschnitt 8
Dienstleistungserbringung in Deutschland
§ 81
Unterrichtung durch die zuständige Behörde
§ 82
Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung
§ 83
Verfahren bei Ausbleiben einer Reaktion der zuständigen Behörde
Abschnitt 9
Schlussvorschriften
§ 84
Übergangsvorschriften
§ 85
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind
Anlage 2
Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind
Anlage 3
Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung
Anlage 4
Niederschrift über die mündlich-praktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Anlage 5
Approbationsurkunde
Anlage 6
Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Anlage 7
Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Anlage 8
Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Anlage 9
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs
Anlage 10
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 16.10.2024 I Nr. 309
Sonst: Ersetzt V 2122-5-1 v. 18.12.1998 I 3749 (PsychTh-APrV) u. V 2122-5-2 v. 18.12.1998 I 3761 (KJPsychTh-APrV)
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