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NotAktVV

Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 10.12.2025 I Nr. 320

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR224610020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2aa13ebc05e655ffbb6db0299eb68e906166df20d14388e610569c4a8139122d

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Verzeichnisse§ 2Akten§ 3Urschriften, Ausfertigungen, Abschriften und elektronische Urkunden§ 4Form und Übergabe elektronischer Aufzeichnungen§ 5Sicherheit elektronischer Aufzeichnungen§ 6Technische und organisatorische MaßnahmenAbschnitt 2 Urkundenverzeichnis§ 7Urkundenverzeichnis§ 8Führung des Urkundenverzeichnisses§ 9Angaben im Urkundenverzeichnis§ 10Ortsangabe§ 11Angaben zur Amtsperson§ 12Angabe der Beteiligten§ 13Angabe des Geschäftsgegenstands§ 14Angabe der Urkundenart§ 15Angaben zu Ausfertigungen§ 16Weitere Angaben bei Verfügungen von Todes wegen§ 17Sonstige Angaben§ 18Zeitpunkt der Eintragungen§ 19Export der Eintragungen§ 20Persönliche BestätigungAbschnitt 3 Verwahrungsverzeichnis§ 21Verwahrungsverzeichnis§ 22Angaben im Verwahrungsverzeichnis§ 23Massenummer und Buchungsnummer§ 24Angaben zu den Beteiligten§ 25Angaben zu Einnahmen und Ausgaben§ 26Angaben zu Wertpapieren und Kostbarkeiten§ 27Angaben zu Schecks und Sparbüchern§ 28Angaben zu Notaranderkonten§ 29Export der Eintragungen§ 30Persönliche BestätigungAbschnitt 4 Urkundensammlung, Erbvertragssammlung§ 31Urkundensammlung§ 32Erbvertragssammlung§ 33Sonderbestimmungen für Verfügungen von Todes wegenAbschnitt 5 Elektronische Urkundensammlung, Sondersammlung§ 34Elektronische Urkundensammlung§ 35Einstellung von Dokumenten§ 36Löschung von Dokumenten§ 37Sondersammlung§ 38Sonderbestimmungen für Verfügungen von Todes wegen§ 39Behandlung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist für die UrkundensammlungAbschnitt 6 Nebenakten§ 40Nebenakten§ 41Sonderbestimmungen für Verwahrungsgeschäfte§ 42Führung in Papierform§ 43Elektronische Führung§ 44Führung in Papierform und elektronische FührungAbschnitt 7 Sammelakte für Wechsel- und Scheckproteste§ 45SammelakteAbschnitt 8 Generalakte§ 46Generalakte§ 47Elektronische FührungAbschnitt 9 Sonstige Aufzeichnungen§ 48Hilfsmittel§ 49ErsatzaufzeichnungenAbschnitt 10 Aufbewahrungsfristen§ 50Aufbewahrungsfristen§ 51Aufbewahrungsfristen für Altbestände§ 52Sonderbestimmungen für Nebenakten§ 53Sonderbestimmungen beim Übergang der VerwahrzuständigkeitAbschnitt 11 Elektronisches Urkundenarchiv und Elektronischer NotariatsaktenspeicherUnterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 54Funktionen des Elektronischen Urkundenarchivs und des Elektronischen Notariatsaktenspeichers§ 55Technische Zugangsberechtigung zum Elektronischen Urkundenarchiv und zum Elektronischen Notariatsaktenspeicher§ 56Sicherungsmaßnahmen gegen Missbrauch§ 57Sichere informationstechnische NetzeUnterabschnitt 2 Elektronisches Urkundenarchiv§ 58Einräumung und Überleitung der technischen Zugangsberechtigung§ 59Wegfall und Entziehung der technischen Zugangsberechtigung§ 60Dokumentation der technischen Zugangsberechtigungen§ 61Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit§ 62Maßnahmen bei technischer Handlungsunfähigkeit der NotarkammernUnterabschnitt 3 Elektronischer Notariatsaktenspeicher§ 63Nutzungsverhältnis und technische Zugangsberechtigung§ 64Zugang§ 65Dokumentation der technischen Zugangsberechtigungen§ 66Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit