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NachwV

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 28.4.2022 I 700

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR229810006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3dfa433e69f2c22df49e0e1b23f3947583c2de75dd8f1888fc2ad5ff05edfe00

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1AnwendungsbereichTeil 2 Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen§ 2Kreis der Nachweispflichtigen und Form der NachweisführungAbschnitt 1 Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung§ 3Entsorgungsnachweis§ 4Eingangsbestätigung§ 5Bestätigung des Entsorgungsnachweises§ 6Handhabung nach Entscheidung§ 7Freistellung und Privilegierung§ 8Anordnung, Widerruf§ 9SammelentsorgungsnachweisAbschnitt 2 Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung§ 10Begleitschein§ 11Ausfüllen und Handhabung der Begleitscheine§ 12Übernahmeschein bei Sammelentsorgung§ 13Handhabung des Begleitscheins bei SammelentsorgungAbschnitt 3, Sonderfälle§ 14Entsorgung durch Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften§ 15Verwertung außerhalb einer Entsorgungsanlage§ 16Kleinmengen§ 16aVorlage von Belegen auf Verlangen eines früheren Besitzers§ 16bMitführungspflichtAbschnitt 4 Elektronische Nachweisführung§ 17Grundsatz§ 18Kommunikation§ 19Signatur, Übermittlung§ 20Koordinierung§ 21Ausnahmen§ 22Störung des KommunikationssystemsTeil 3 Registerführung über die Entsorgung von Abfällen§ 23Kreis der Registerpflichtigen§ 24Führung der Register§ 25Dauer der Registrierung, elektronische Registerführung§ 25aRegisterführung durch Händler und MaklerTeil 4 Gemeinsame Bestimmungen§ 26Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten§ 27Nachweisführung in besonderen Fällen§ 28Vergabe von Kennnummern§ 29OrdnungswidrigkeitenTeil 5 Schlussbestimmungen§ 30Übergangsbestimmungen für geltende Freistellungen§ 31(weggefallen)Anlage 1Formblätter zu Teil 2 Abschnitt 1 und 2 sowie § 24 Abs. 4Anlage 2Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 3Anlage 3Vorgaben für strukturierte Nachrichten/Schnittstellen nach § 18 Abs. 1