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MautSysG

Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 1.12.2025 I Nr. 295

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR198010014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eb084369202aaa5eb604d24e4635cdb46d434a8a6b1c97b18dc41437203eaa0b

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Hinweise§ 1Anwendungsbereich§ 2Technische Anforderungen§ 3Europäischer elektronischer Mautdienst§ 4Registrierung von Anbietern§ 5Registrierungsvoraussetzungen§ 6Registrierungsverfahren§ 7Regelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen§ 8Erhebung von Gebühren und Auslagen§ 9Gebietsvorgaben§ 10Zulassung von Anbietern§ 10aVergütung§ 11Beschränkte Zulassung§ 12Abdeckung der mautpflichtigen Streckennetze§ 13Pflichten der Anbieter gegenüber den Nutzern§ 14Weitere Pflichten der Anbieter§ 15Rechte und Pflichten der Nutzer§ 16Befugnisse und Pflichten der für die Mauterhebung zuständigen Behörden§ 17Maut-Basisdaten§ 18Fahrzeugklassifizierung§ 19Mautbuchungsnachweise§ 20Buchführung§ 21Mautdienstregister§ 22Anforderungen an Interoperabilitätskomponenten§ 23Beurteilung und Kennzeichnung von Interoperabilitätskomponenten§ 24Inverkehrbringen von Interoperabilitätskomponenten§ 25Besondere Anforderungen an die Fahrzeuggeräte§ 26Liste gesperrter Fahrzeuggeräte§ 27Notifizierte Stellen§ 28Einrichtung und Aufgaben der Vermittlungsstelle§ 29Organisation der Vermittlungsstelle und Kostentragung§ 30Vermittlungsverfahren§ 31Verordnungsermächtigungen§ 32Pilot-Mautsysteme§ 33Austausch von Informationen über die Nichtentrichtung der Maut§ 34Abrufe aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes§ 35Abrufe aus den Fahrzeugregistern der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 36Informationsschreiben über die Nichtentrichtung der Maut§ 37Zentrale Anlaufstelle