MautSysG
§ 36Informationsschreiben über die Nichtentrichtung der Maut
Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme
- 1.
- die Art, der Ort und die Zeit der Nichtentrichtung,
- 2.
- die anwendbaren Rechtsvorschriften sowie
- 3.
- die vorgesehenen Rechtsfolgen der Nichtentrichtung.
- 1.
- in der Sprache des Zulassungsdokuments des Fahrzeugs oder
- 2.
- in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaates, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 1.12.2025 I Nr. 295
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR198010014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eb084369202aaa5eb604d24e4635cdb46d434a8a6b1c97b18dc41437203eaa0b