MautSysG
§ 17Maut-Basisdaten
Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme
- 1.
- das mautpflichtige Streckennetz, insbesondere dessen geografische Ausdehnung und die Infrastrukturen, für die Maut erhoben wird,
- 2.
- die Art der Maut und die Erhebungsgrundsätze,
- 3.
- die Fahrzeuge, für die Maut erhoben wird,
- 4.
- die Merkmale für die Fahrzeugklassifizierung und ihre Zuordnung zur Gebührenstruktur des Bundes oder Landes,
- 5.
- die geforderten Mautbuchungsnachweise.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 1.12.2025 I Nr. 295
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR198010014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eb084369202aaa5eb604d24e4635cdb46d434a8a6b1c97b18dc41437203eaa0b