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MADG

Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt G 12-5 v. 20.12.1990 I 2954, 2977 (MADG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0070B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b873a9fbe1af2ae48f889db08a726173e8aac07e3ae3428436adf1bcfe011be

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Organisation und Aufgaben§ 1Organisation des Militärischen Abschirmdienstes§ 2Aufgaben§ 3ZusammenarbeitTeil 2 Befugnisse und SchrankenAbschnitt 1 Allgemeine Befugnisse§ 4Allgemeine Befugnisse zur Datenerhebung§ 5VorprüfungAbschnitt 2 Besondere BefugnisseUnterabschnitt 1 Arten besonderer Befugnisse und Maßnahmerichtung§ 6Besondere Befugnisse§ 7MaßnahmerichtungUnterabschnitt 2 Nachrichtendienstliche Mittel§ 8Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel§ 9Observation§ 10Überwachung des gesprochenen Wortes§ 11Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung§ 12Technische Ortung; Aufenthaltsbestimmung§ 13Einsatz von Vertrauenspersonen§ 14Einsatz von verdeckten Bediensteten§ 15Einsatz virtueller Agenten bei der Aufklärung im Internet§ 16Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik; Asservatenauswertung§ 17Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte§ 18Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und PostverkehrsUnterabschnitt 3 Besondere Auskunftsverlangen§ 19Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten§ 20Besondere Auskunftsverlangen zu sonstigen Daten§ 21Besondere Auskunftsverlangen bei informationstechnischen Angriffen fremder MächteUnterabschnitt 4 Verfahrensregelungen für besondere Befugnisse§ 22Anordnung von besonderen Befugnissen§ 23MitteilungspflichtenAbschnitt 3 Weitere Befugnisse§ 24Automatisierter Abruf aus dem Personalwirtschaftssystem§ 25Besondere Eigensicherungsbefugnisse§ 26Verfahren für den Einsatz der Eigensicherungsbefugnisse§ 27Weitere Befugnisse im AuslandAbschnitt 4 Schranken§ 28Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung§ 29Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgerinnen und BerufsgeheimnisträgernTeil 3 Übermittlungen§ 30Übermittlungsverbote§ 31Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr§ 32Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz§ 33Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung§ 34Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung§ 35Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen§ 36Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlungen§ 37Weiterverarbeitung durch die empfangende Stelle§ 38Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen§ 39Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person§ 40Weitere Verfahrensregelungen§ 41Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen§ 42Übermittlungen von Informationen an den Militärischen AbschirmdienstTeil 4 Kontrolle und allgemeiner Datenschutz§ 43Exekutivkontrolle§ 44Parlamentarische Kontrolle§ 45Gerichtliche Kontrolle§ 46Unabhängige Datenschutzkontrolle§ 47Weiterverarbeitung personenbezogener Daten§ 48Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten§ 49Dateianordnungen§ 50Auskunft an die betroffene Person§ 51Anwendbarkeit des allgemeinen DatenschutzrechtsTeil 5 Landes- und Bündnisverteidigung§ 52Spannungs- und VerteidigungsfallTeil 6 Schlussvorschriften§ 53Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit§ 54Strafvorschriften§ 55Bußgeldvorschriften§ 56Einschränkung von Grundrechten§ 57Übergangsvorschriften