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LA-EG-Saar

Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 21.7.2004 I 1742

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006370960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5d8dbc4c1568ca52d83cd1e1aacac3e7da419184959398129be854513dc54f8

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen§ 1Grundsatz§ 2Ausgleichsleistungen§ 3Beiträge der öffentlichen Haushalte an den Bund§ 4Begriffsbestimmungen§ 5WährungsstichtagZweiter Abschnitt Schadensfeststellung§ 6Nichtberücksichtigung saarländischer Vorauszahlungen§ 7Feststellung von Hausratverlusten§ 8Schadensberechnung bei Kriegssachschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Saarland§ 9Schadensberechnung bei Sparerschäden§ 10Frühere FeststellungenDritter Abschnitt AusgleichsleistungenErster Titel Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen§ 11Kürzung des Grundbetrags der Hauptentschädigung§ 12Anrechnung saarländischer Vorauszahlungen auf die Hauptentschädigung§ 13Verhältnis von saarländischen Aufbaudarlehen zur Hauptentschädigung§ 14Berücksichtigung von Einkünften bei der Kriegsschadenrente§ 15Verhältnis der saarländischen Unterhaltshilfe zur Hauptentschädigung§ 16Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe§ 17Verhältnis der Kriegsschadenrente zu saarländischen Aufbaudarlehen§ 18Hausratentschädigung§ 19Ausgleichsämter§ 20Sondervorschriften für die Verwendung von Mitteln§ 21Wiederaufnahme von Verfahren über Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften§ 22Erstattung und Verrechnung von Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften§ 23Ausschließung von Ausgleichsleistungen§ 24Umrechnung von Franken in Deutsche Mark§ 25Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz§ 26Zweiter Titel Übergangsvorschriften§ 27Überleitung der saarländischen Unterhaltshilfe§ 28Übergangsregelung bei der Kriegsschadenrente§ 29Überleitung der Behördenorganisation im Saarland§ 30Überleitung anhängiger Verfahren§ 31Überleitung saarländischer Mittel auf den Ausgleichsfonds§ 32Überleitung nach saarländischem Recht begründeter Verpflichtungen auf den Ausgleichsfonds§ 33VerwaltungskostenVierter Abschnitt Sonstige und Schlußvorschriften(XXXX) §§ 34 bis 36§ 37Erlaß von Rechtsverordnungen§ 38Aufhebung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften§ 39Anwendung in Berlin§ 40InkrafttretenAnlage(zu § 24)