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LA-EG-Saar

§ 5Währungsstichtag

Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Soweit in Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes auf den Währungsstichtag oder den 21. Juni 1948 Bezug genommen ist, tritt für im Saarland belegenes Vermögen und für im Saarland entstandene Kriegssachschäden an deren Stelle der 20. November 1947.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 21.7.2004 I 1742

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006370960

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5d8dbc4c1568ca52d83cd1e1aacac3e7da419184959398129be854513dc54f8

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