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GtDFmEloAufklVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 28 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-7-14-2 v. 22.8.2006 I 2057 (LAP-gDFm/EloAufklBundV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR096200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a79da81d128ccfdd8857059a98f0189c49e4d9f12d46bb9e46e0b46397af05c

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Vorbereitungsdienst§ 2Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes§ 3Dauer des Vorbereitungsdienstes§ 4Erholungsurlaub§ 5Einstellungsbehörden§ 6NachteilsausgleichAbschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung§ 7Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren§ 8Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente§ 9Auswahlkommission§ 10Ergänzende Festlegungen§ 11Bestandteile des Auswahlverfahrens§ 12Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 13Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens§ 14Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens§ 15Bewertung der Eignungsmerkmale§ 16Gesamtergebnis; Rangfolge§ 17Einstellung in den VorbereitungsdienstAbschnitt 3 Berufspraktische Studienzeit§ 18Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende§ 19Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Studienzeit§ 20Ausbildungsrahmenplan§ 21Rahmenlehrplan§ 22Ausbildungsplan§ 23Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge§ 24Lehrgang „Technische Aufklärung I“§ 25Lehrgänge „Technische Aufklärung II Bundeswehr“ und „Technische Aufklärung II Bundesnachrichtendienst“§ 26Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“§ 27Lehrgänge „Auswertung Technische Aufklärung Bundeswehr“ und „Auswertung Technische Aufklärung Bundesnachrichtendienst“§ 28Praktische AusbildungAbschnitt 4 Klausuren und Bewertungen§ 29Klausuren in den Lehrgängen§ 30Durchführung der Klausuren§ 31Nachholen von Klausuren§ 32Zeugnis je Lehrgang§ 33Zusammenfassendes Zeugnis der Lehrgänge§ 34Verhinderung, Ordnungsverstöße§ 35Bewertungen während der praktischen Ausbildung§ 36Zusammenfassendes Zeugnis der praktischen AusbildungAbschnitt 5 Laufbahnprüfung§ 37Zweck und Inhalt§ 38Zulassung§ 39Bestandteile§ 40Prüfungsamt§ 41Einrichtung von Prüfungskommissionen§ 42Mitglieder der Prüfungskommissionen§ 43Entscheidungen der Prüfungskommission§ 44Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung§ 45Prüfungsort und Prüfungstermin§ 46Schriftliche Prüfung§ 47Durchführung der schriftlichen Prüfung§ 48Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung§ 49Zulassung zur mündlichen Prüfung§ 50Gegenstand der mündlichen Prüfung§ 51Durchführung der mündlichen Prüfung§ 52Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung§ 53Verhinderung§ 54Ordnungsverstöße§ 55Bewertungen der Leistungen§ 56Wiederholung§ 57Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote§ 58Abschlusszeugnis§ 59Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis§ 60Prüfungsakten, EinsichtnahmeAbschnitt 6 Schlussvorschriften§ 61Übergangsvorschrift§ 62Inkrafttreten, Außerkrafttreten