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GtDFmEloAufklVDV

Inhaltsübersicht

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Vorbereitungsdienst
§  2Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
§  3Dauer des Vorbereitungsdienstes
§  4Erholungsurlaub
§  5Einstellungsbehörden
§  6Nachteilsausgleich
Abschnitt 2
Auswahlverfahren und Einstellung
§  7Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§  8Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
§  9Auswahlkommission
§ 10Ergänzende Festlegungen
§ 11Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 12Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 13Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 14Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 15Bewertung der Eignungsmerkmale
§ 16Gesamtergebnis; Rangfolge
§ 17Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Abschnitt 3
Berufspraktische Studienzeit
§ 18Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
§ 19Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Studienzeit
§ 20Ausbildungsrahmenplan
§ 21Rahmenlehrplan
§ 22Ausbildungsplan
§ 23Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge
§ 24Lehrgang „Technische Aufklärung I“
§ 25Lehrgänge „Technische Aufklärung II Bundeswehr“ und „Technische Aufklärung II Bundesnachrichtendienst“
§ 26Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“
§ 27Lehrgänge „Auswertung Technische Aufklärung Bundeswehr“ und „Auswertung Technische Aufklärung Bundesnachrichtendienst“
§ 28Praktische Ausbildung
Abschnitt 4
Klausuren und Bewertungen
§ 29Klausuren in den Lehrgängen
§ 30Durchführung der Klausuren
§ 31Nachholen von Klausuren
§ 32Zeugnis je Lehrgang
§ 33Zusammenfassendes Zeugnis der Lehrgänge
§ 34Verhinderung, Ordnungsverstöße
§ 35Bewertungen während der praktischen Ausbildung
§ 36Zusammenfassendes Zeugnis der praktischen Ausbildung
Abschnitt 5
Laufbahnprüfung
§ 37Zweck und Inhalt
§ 38Zulassung
§ 39Bestandteile
§ 40Prüfungsamt
§ 41Einrichtung von Prüfungskommissionen
§ 42Mitglieder der Prüfungskommissionen
§ 43Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 44Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
§ 45Prüfungsort und Prüfungstermin
§ 46Schriftliche Prüfung
§ 47Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 48Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung
§ 49Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 50Gegenstand der mündlichen Prüfung
§ 51Durchführung der mündlichen Prüfung
§ 52Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung
§ 53Verhinderung
§ 54Ordnungsverstöße
§ 55Bewertungen der Leistungen
§ 56Wiederholung
§ 57Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
§ 58Abschlusszeugnis
§ 59Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
§ 60Prüfungsakten, Einsichtnahme
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
§ 61Übergangsvorschrift
§ 62Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 28 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-7-14-2 v. 22.8.2006 I 2057 (LAP-gDFm/EloAufklBundV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR096200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a79da81d128ccfdd8857059a98f0189c49e4d9f12d46bb9e46e0b46397af05c

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