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GtDFmEloAufklVDV

§ 24Lehrgang „Technische Aufklärung I“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

Im Lehrgang „Technische Aufklärung I“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die allgemeinen und fachbezogenen Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung vermittelt. Der Schwerpunkt liegt in der Vermittlung der notwendigen Kenntnisse der fachtechnischen Grundlagen. Außerdem werden den Anwärterinnen und Anwärtern die Grundlagen des militärischen Nachrichtenwesens sowie der Aufklärung und des Wirkens im Cyber- und Informationsraum vermittelt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 28 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Sonst: Ersetzt V 2030-7-14-2 v. 22.8.2006 I 2057 (LAP-gDFm/EloAufklBundV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR096200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a79da81d128ccfdd8857059a98f0189c49e4d9f12d46bb9e46e0b46397af05c

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