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FischSeuchV 2008

Fischseuchenverordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 19.11.2019 I 1862

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR231510008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 41be6b77dcc38d2b05487e521dfae555c9cb0152e87cae3b409b0f4cd165b323

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Genehmigung und Registrierung§ 3Genehmigungspflicht§ 4Genehmigung§ 5Genehmigungsantrag§ 6RegistrierungAbschnitt 3 Pflichten des Betreibers und anderer Verantwortlicher§ 7Untersuchungen, Mitteilungspflicht§ 8BuchführungAbschnitt 4 Überwachung, Schutzgebiet, Impfverbot§ 9Überwachung§ 10Schutzgebiet§ 11ImpfverbotAbschnitt 5 Besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Fischen§ 12Inverkehrbringen§ 13Tiergesundheitsbescheinigung§ 14Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz§ 15Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung§ 16Inverkehrbringen wildlebender Fische§ 17Inverkehrbringen von Fischen zu Zierzwecken§ 18TransportAbschnitt 6 Besondere Schutzmaßnahmen§ 19Schutzmaßregeln vor amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche§ 20Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche§ 21Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche§ 22Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs oder Verdacht des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Aquakulturbetrieb§ 23Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche§ 24Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Verdachts des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet§ 25Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs einer nicht exotischen Seuche in einem Schutzgebiet§ 26Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht für eine nicht exotische Seuche ausgehend von einem Schutzgebiet§ 27Sperrgebiet, Überwachungsgebiet nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche§ 28Aufhebung der SchutzmaßregelnAbschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen§ 29Ordnungswidrigkeiten§ 30ÜbergangsbestimmungenAnlage 1(zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 20, 28) Liste der SeuchenAnlage 2(zu § 13)