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EZulV

Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.12.1998 I 3497;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 22.12.2023 I Nr. 414

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011010976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 08ebae12d66f61c5c95f1477c7ae6467c93ae44b7ec178dc809261cc5cba7ca3

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Ausschluss einer Erschwerniszulage§ 2aTeilzeitbeschäftigungAbschnitt 2 Einzeln abzugeltende ErschwernisseTitel 1 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten§ 3Allgemeine Voraussetzungen§ 4Höhe und Berechnung der Zulage§ 4aWeitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit§ 5Ausschluss der Zulage§ 6(weggefallen)§ 6a(weggefallen)Titel 2 Zulage für Tauchertätigkeit§ 7Allgemeine Voraussetzungen§ 8Höhe der Zulage§ 9Berechnung der ZulageTitel 3 Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen§ 10Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition§ 11Zulage für Sprengstoffentschärfer und SprengstoffermittlerTitel 4 Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes§ 12Allgemeine Voraussetzungen§ 13Höhe der Zulage§ 14Berechnung der Zulage§ 15Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen ÜberwachungsdienstesTitel 5 Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse§ 16Zulage für Klimaerprobung§ 16aZulage für Unterdruckkammerdienst§ 16bZulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr§ 16cZulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg§ 17Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder GegenständenAbschnitt 3 Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten§ 17aAllgemeine Voraussetzungen§ 17bHöhe der Zulage§ 17cAusschluss der Zulage§ 17dWeitergewährung bei vorübergehender DienstunfähigkeitAbschnitt 4 Zulagen in festen Monatsbeträgen§ 18Entstehen des Anspruchs§ 19Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit§ 20(weggefallen)§ 21Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege§ 21aZulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten§ 22Zulage für besondere Einsätze§ 22aZulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal§ 23Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen§ 23aZulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts(XXXX)§§ 23b und 23c(weggefallen)§ 23dZulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe§ 23eZulage für Minentaucher§ 23fZulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes§ 23gZulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst§ 23hZulage für Fallschirmspringer§ 23iZulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst§ 23jZulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung§ 23kZulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen§ 23lZulage für Bergführer§ 23mZulage für Spezialkräfte der Bundeswehr§ 23nZulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung§ 23oZulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr§ 23pZulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr§ 23qZulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung§ 23rZulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in LaboratorienAbschnitt 5 Übergangsregelungen§ 24Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen