EZulV
§ 9Berechnung der Zulage
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
- 1.
- für Helmtaucher die Zeit unter dem geschlossenen Taucherhelm,
- 2.
- für Schwimmtaucher die Zeit unter der Atemmaske,
- 3.
- bei Arbeiten in Druckkammern die Zeit von Beginn des Einschleusens bis zum Ende des Ausschleusens.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 3.12.1998 I 3497;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 22.12.2023 I Nr. 414
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR011010976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 08ebae12d66f61c5c95f1477c7ae6467c93ae44b7ec178dc809261cc5cba7ca3