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Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 14.10.2025 I Nr. 242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000210012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 766596431829c9a1eb473564c1939fd154d82497d3b3b81f0e0b7fc198f67bef

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Inhaltsverzeichnis

§ 12.01Anwendungsbereich§ 12.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe§ 12.03Zusammenstellung der Verbände§ 12.04Fahrgeschwindigkeit§ 12.05Bergfahrt§ 12.06Begegnen§ 12.07Überholen§ 12.08Wenden§ 12.09Ankern§ 12.10Stillliegen§ 12.11Schifffahrt bei Hochwasser§ 12.12Schifffahrt bei Eis§ 12.13Nachtschifffahrt§ 12.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern§ 12.15Meldepflicht§ 12.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen§ 12.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten§ 12.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken§ 12.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen§ 12.20Segeln§ 12.21Bezeichnung der Fahrzeuge§ 12.22Regelungen über den Verkehr§ 12.23Regelungen zum Sprechfunk§ 12.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge§ 12.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen§ 12.26Schutz der Kanäle und Anlagen§ 12.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt§ 12.28Benutzung der Wasserstraßen§ 12.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des AusrüstersKapitel 13 Lahn§ 13.01Anwendungsbereich§ 13.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe§ 13.03Zusammenstellung der Verbände§ 13.04Fahrgeschwindigkeit§ 13.05Bergfahrt§ 13.06Begegnen§ 13.07Überholen§ 13.08Wenden§ 13.09Ankern§ 13.10Stillliegen§ 13.11Schifffahrt bei Hochwasser§ 13.12Schifffahrt bei Eis§ 13.13Nachtschifffahrt§ 13.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern§ 13.15Meldepflicht§ 13.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen§ 13.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten§ 13.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken§ 13.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen§ 13.20Segeln§ 13.21Bezeichnung der Fahrzeuge§ 13.22Regelungen über den Verkehr§ 13.23Regelungen zum Sprechfunk§ 13.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge§ 13.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen§ 13.26Schutz der Kanäle und Anlagen§ 13.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt§ 13.28Benutzung der Wasserstraßen§ 13.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des AusrüstersKapitel 14 Schifffahrtsweg Rhein-Kleve§ 14.01Anwendungsbereich§ 14.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe§ 14.03Zusammenstellung der Verbände§ 14.04Fahrgeschwindigkeit§ 14.05Bergfahrt§ 14.06Begegnen§ 14.07Überholen§ 14.08Wenden§ 14.09Ankern§ 14.10Stillliegen§ 14.11Schifffahrt bei Hochwasser§ 14.12Schifffahrt bei Eis§ 14.13Nachtschifffahrt§ 14.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern§ 14.15Meldepflicht§ 14.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen§ 14.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten§ 14.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken§ 14.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen§ 14.20Segeln§ 14.21Bezeichnung der Fahrzeuge§ 14.22Regelungen über den Verkehr§ 14.23Regelungen zum Sprechfunk§ 14.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge§ 14.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen§ 14.26Schutz der Kanäle und Anlagen§ 14.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt§ 14.28Benutzung der Wasserstraßen§ 14.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des AusrüstersKapitel 15 Norddeutsche Kanäle§ 15.01Anwendungsbereich§ 15.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe§ 15.03Zusammenstellung der Verbände§ 15.04Fahrgeschwindigkeit§ 15.05Bergfahrt§ 15.06Begegnen§ 15.07Überholen§ 15.08Wenden§ 15.09Ankern§ 15.10Stillliegen§ 15.11Schifffahrt bei Hochwasser§ 15.12Schifffahrt bei Eis§ 15.13Nachtschifffahrt§ 15.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern§ 15.15Meldepflicht§ 15.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen§ 15.17Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten§ 15.18Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken§ 15.19Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen§ 15.20Segeln§ 15.21Bezeichnung der Fahrzeuge§ 15.22Regelungen über den Verkehr§ 15.23Regelungen zum Sprechfunk§ 15.24Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge§ 15.25Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen§ 15.26Schutz der Kanäle und Anlagen§ 15.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt§ 15.28Benutzung der Wasserstraßen§ 15.29Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters§ 15.30Schließung des Sperrtors bei Artlenburg (Elbe-Seitenkanal)