Yachtrecht

Beim Kauf einer Yacht, nach einer Reparatur oder im Schadensfall treffen technische und rechtliche Fragen aufeinander. Wir unterstützen Käufer, Verkäufer und Eigner bei Verträgen, Mängeln und der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Unsere Schwerpunkte rund um Ihre Yacht

  • Yachtkauf und Verkauf: Kaufvertrag, Leistungsbeschreibung, Übergabe, bekannte Mängel und Haftungsregelungen prüfen.
  • Werft und Reparatur: Auftragsumfang, Kosten, Termine, Abnahme und Auseinandersetzungen über die ausgeführten Arbeiten klären.
  • Mängel und Gewährleistung: Vereinbarte Beschaffenheit, Unterlagen zur Übergabe und bisherige Nachbesserungsversuche auswerten.
  • Kollision und Havarie: Schadenshergang, Beteiligte, Beweise und mögliche Ansprüche einordnen.
  • Versicherung: Korrespondenz mit Yachtkasko- und Haftpflichtversicherern begleiten.

Vor dem Yachtkauf

Der Vertrag sollte zur konkreten Yacht und zur geplanten Übergabe passen. Wir prüfen die rechtlichen Vereinbarungen; eine technische Zustandsprüfung kann zusätzlich durch einen geeigneten Sachverständigen erfolgen. Bei einem grenzüberschreitenden Kauf beziehen wir die vereinbarte Rechtsordnung und die Zuständigkeit für einen möglichen Streit in die Prüfung ein.

Bei Mängeln oder einem Schadensfall

Halten Sie Vertrag, Übergabe- oder Abnahmeprotokolle, Fotos, Gutachten und Schriftwechsel zusammen. Dokumentieren Sie, wann Sie einen Mangel bemerkt und wem Sie ihn mitgeteilt haben. Bei einem Versicherungsfall benötigen wir außerdem die Police, die Bedingungen und die bisherige Schadenkorrespondenz.

Beratung mit Bezug zur Wassersportpraxis

Rechtsanwalt Stephan Steinwachs verbindet die Beratung im Yachtrecht mit eigener Erfahrung im Yachtsport. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche rechtlichen Schritte und welche technischen Feststellungen Ihr Anliegen benötigt.

Kontakt in Hamburg und Travemünde

Sie erreichen uns an unserem Kanzleistandort Hamburg und über STEINWACHS Baltic, unser Büro in Travemünde. Das Travemünder Büro ist eine Zweigstelle der Kanzlei.

Bitte nennen Sie bei der Kontaktaufnahme den Anlass, die beteiligten Parteien und laufende Fristen. Den Beratungsumfang und die Kosten besprechen wir mit Ihnen.

Verantwortlich für den Inhalt: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs, Kanzlei STEINWACHS. Kanzleistandort Hamburg; weitere Büros als Zweigstellen.

Minderungsbetrag nach Yachtkauf berechnen

STEINWACHS · Yacht und Charter

Yacht-Kaufminderungsrechner

Berechnen Sie die proportionale Kaufpreisminderung aus dem Wert der mangelfreien und der mangelhaften Yacht.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

← Alle RechtsrechnerBerechnung und Anwendungsbereich

Ihre Angaben

Maßgeblicher Bewertungszeitpunkt prüfen.
Gutachterlich begründen.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Vereinbarter Kaufpreis in €
200.000
Wert in mangelfreiem Zustand in €
200.000
Wert im mangelhaften Zustand in €
180.000

Rechnerischer Minderungsbetrag: 20.000,00 €

  • Geminderter Kaufpreis: 180.000,00 €
  • Wertrelation: 90 %

Mangel, Nacherfüllungsvoraussetzungen, Gewährleistungsausschluss und anwendbares Recht müssen gesondert geprüft werden.

Typische Eingabefehler vermeiden

Kaufpreis, belegte Sachwerte, Ausfallzeiten und ersparte Aufwendungen getrennt dokumentieren. Charterumsatz ist nicht mit entgangenem Gewinn gleichzusetzen; überlappende Schadenpositionen vermeiden.

So wird gerechnet

Minderung = Kaufpreis × (1 − mangelhafter Wert ÷ mangelfreier Wert).

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Wertverhältnis nach § 441 Abs. 3 BGB; keine pauschale Gleichsetzung mit Reparaturkosten.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Kaufvertrag, Survey/Gutachten, Mangelkorrespondenz und Werte zum maßgeblichen Zeitpunkt.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Vereinbarter Kaufpreis in €; Wert in mangelfreiem Zustand in €; Wert im mangelhaften Zustand in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Kaufvertrag, Survey/Gutachten, Mangelkorrespondenz und Werte zum maßgeblichen Zeitpunkt.

Beratung zu diesem Thema anfragen

Yachtrecht: Leistungen und Beratung

Ansprechpartner: Stephan Steinwachs. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

Passende weitere Rechner

Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.

Yachtkauf konkret vorbereiten

Checkliste, passende Rechner und persönliche Beratung