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BeschV

Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 22.12.2025 I Nr. 355

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR149910013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e8a3ce2810a1172fb8835e673f5e388f63991621747b4e17f3de844310ac5ef

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseTeil 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich der VerordnungTeil 2 Qualifizierte Beschäftigungen§ 2Vermittlungsabsprachen§ 2aAnerkennungspartnerschaft§ 3Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten§ 4(weggefallen)§ 5Wissenschaft, Forschung und Entwicklung§ 6Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung§ 7(weggefallen)§ 8Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen§ 9Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem VoraufenthaltTeil 3 Vorübergehende Beschäftigung§ 10Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte§ 10aUnternehmensintern transferierte Arbeitnehmer§ 11Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche§ 12Au-pair-Beschäftigungen§ 13Hausangestellte von Entsandten§ 14Sonstige Beschäftigungen§ 15Praktika zu Weiterbildungszwecken§ 15aSaisonabhängige Beschäftigung§ 15bSchaustellergehilfen§ 15cHaushaltshilfen§ 15dKurzzeitige kontingentierte BeschäftigungTeil 4 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer§ 16Geschäftsreisende§ 17Betriebliche Weiterbildung§ 18Journalistinnen und Journalisten§ 19Werklieferungsverträge§ 20Internationaler Straßen- und Schienenverkehr§ 21DienstleistungserbringungTeil 5 Besondere Berufs- oder Personengruppen§ 22Besondere Berufsgruppen§ 22aBeschäftigung von Pflegehilfskräften§ 23Internationale Sportveranstaltungen§ 24Schifffahrt- und Luftverkehr§ 24aBerufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer§ 24bWindenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen§ 25Kultur und Unterhaltung§ 26Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger§ 27Grenzgängerbeschäftigung§ 28Deutsche VolkszugehörigeTeil 6 Sonstiges§ 29Internationale Abkommen§ 30Beschäftigungsaufenthalte ohne AufenthaltstitelTeil 7 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern§ 31Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen§ 32Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung§ 33(weggefallen)Teil 8 Verfahrensregelungen§ 34Beschränkung der Zustimmung§ 35Reichweite der Zustimmung§ 36Erteilung der Zustimmung§ 37HärtefallregelungTeil 9 Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus dem Ausland§ 38Anwerbung und Vermittlung§ 39OrdnungswidrigkeitenAnlage(zu § 32) (weggefallen)Anlage(zu § 38)