Zum Gesetzesinhalt

AHundV

Assistenzhundeverordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR243600022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 178ae770d7049f21b681dd752ffb75d2508d21f5c688a231d5a29bef051601c3

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3AssistenzhundeartenAbschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an einen Assistenzhund§ 4Grunderziehung des Hundes§ 5Gesundheitliche Eignung, Attest§ 6Mikrochip-Transponder und RegistrierungspflichtAbschnitt 3 Ausbildung zum Assistenzhund und zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft§ 7Fremdausbildung und Selbstausbildung§ 8Ziel und Inhalt der Ausbildung§ 9Generelle Eignung als Assistenzhund, Alter bei Beginn der Ausbildung§ 10Konkret-individuelle Eignung als Assistenzhund§ 11Schulung der Zusammenarbeit§ 12Ausbildungsstätte§ 13Einbeziehung einer Bezugsperson in die Ausbildung§ 14Beratung bei der SelbstausbildungAbschnitt 4 Prüfung zum Assistenzhund und zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft§ 15Anmeldung zur Prüfung§ 16Ziel und Inhalt der Prüfung, Alter des Hundes bei der Prüfung§ 17Individuelle Bedarfe von Menschen mit Behinderungen, Barrierefreiheit, Kompensation von Benachteiligungen§ 18Prüfungsergebnis§ 19Zertifizierung und Zertifikat§ 20Verlängerung der ZertifizierungAbschnitt 5 Anerkennung von Assistenzhunden, Ausweis und Abzeichen§ 21Anerkennung von Assistenzhunden im Sinne des § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes§ 22Anerkennung von Assistenzhunden im Sinne des § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes§ 23Ausweis und Abzeichen für Assistenzhunde, die als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt werden§ 24Verlängerung der Anerkennung und der Gültigkeit des AusweisesAbschnitt 6 Untersuchung und Kennzeichnung des Assistenzhundes, Haftpflichtversicherung§ 25Jährliche Untersuchung§ 26Kennzeichnung von Assistenzhunden, Erteilung von Kennzeichen§ 27HaftpflichtversicherungAbschnitt 7 Akkreditierung als fachliche Stelle, Zulassung von Ausbildungsstätten und Akkreditierung von Prüfern§ 28Akkreditierung als fachliche Stelle§ 29Zulassung der Ausbildungsstätte, fachlich verantwortliche Person§ 30Akkreditierung von Prüfern, Einbeziehung von Fachprüfern§ 31InkrafttretenAnlage 1(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und § 5 Absatz 4 Satz 3) Befunderhebungsbogen für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hunden zur AusbildungAnlage 2(zu § 5 Absatz 3)Anlage 3(zu § 5 Absatz 4 Satz 1)Anlage 4(zu § 8 Absatz 3 und § 21 Absatz 1 Nummer 5)Anlage 5(zu § 12 Absatz 3 Satz 1)Anlage 6(zu § 16 Absatz 1 Satz 3, § 21 Absatz 1 Nummer 5)Anlage 7(zu § 29 Absatz 1 Satz 3)Anlage 8(zu § 30 Absatz 1 Satz 1 und § 30 Absatz 2)Anlage 9(zu § 19 Absatz 2 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 21 Absatz 3 Satz 2, § 23 Satz 1, § 23 Satz 2 Nummer 2)Anlage 10(zu § 26 Absatz 1 und 3) Kennzeichen