AHundV
§ 10Konkret-individuelle Eignung als Assistenzhund
- 1.
- er die Voraussetzungen des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt und
- 2.
- der Hund als ausgebildeter Assistenzhund ihm die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen kann.
- 1.
- eines Schwerbehindertenausweises,
- 2.
- eines Bescheids über die Feststellung eines Grades der Behinderung,
- 3.
- einer Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers oder
- 4.
- einer fachärztlichen Bescheinigung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR243600022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 178ae770d7049f21b681dd752ffb75d2508d21f5c688a231d5a29bef051601c3