Zum Gesetzesinhalt

AHundV

Anlage 5(zu § 12 Absatz 3 Satz 1)

Assistenzhundeverordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2462)
Ausbildungsnachweis
Die Dokumentation der Ausbildung muss die folgenden Angaben enthalten:
1.
Angaben zur Ausbildungsstätte: Name der Ausbildungsstätte, fachlich verantwortliche Person für die Ausbildung
2.
Angaben zum Menschen mit Behinderungen: Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum
3.
Bei Beteiligung einer Bezugsperson an der Ausbildung: Vorname, Name, Adresse und Geburtsdatum der Bezugsperson
4.
Angaben zum Hund: Name, Rasse, Geschlecht, Mikrochip-Nummer und Wurftag
5.
Ergebnis und Begründung der generellen Eignungsprüfung (§ 9)
6.
Ergebnis und Begründung der konkret-individuellen Eignungsprüfung (§ 10)
7.
Art der Ausbildung (Fremdausbildung oder Selbstausbildung)
8.
Inhalt der vermittelten Ausbildungsleistung mit Angabe von inhaltlichem und zeitlichem Umfang sowie Datum, an dem die jeweilige Ausbildungsleistung erbracht wurde
9.
Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben durch die fachlich verantwortliche Person
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR243600022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 178ae770d7049f21b681dd752ffb75d2508d21f5c688a231d5a29bef051601c3

XML-Quelle beim Herausgeber