AHundV
§ 15Anmeldung zur Prüfung
- 1.
- die Kopie eines Identitätsnachweises des Menschen mit Behinderungen und der Bezugsperson, sofern eine solche vorhanden ist, sowie ein Lichtbild des Menschen mit Behinderungen,
- 2.
- eine Bescheinigung über den Namen, die Rasse, das Geschlecht und den Wurftag des Hundes sowie über den Nummerncode des Mikrochip-Transponders und ein Lichtbild des Hundes,
- 3.
- das Attest über die gesundheitliche Eignung des Hundes gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2, der Befunderhebungsbogen und die weiteren Untersuchungsergebnisse gemäß § 5 Absatz 3 Satz 3 und eine tierärztliche Bestätigung über das Fortbestehen der gesundheitlichen Eignung, wenn die tierärztliche Untersuchung zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung länger als ein Jahr zurückliegt,
- 4.
- der Nachweis der konkret-individuellen Eignung nach § 10 Absatz 1 Satz 2,
- 5.
- eine Kopie des Ausbildungsnachweises nach § 12 Absatz 3 Satz 1,
- 6.
- bei Abweichung von den zeitlichen Vorgaben des § 7 Absatz 2, eine Darlegung der dafür erheblichen Gründe,
- 7.
- eine Übersicht über die Hilfeleistungen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR243600022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 178ae770d7049f21b681dd752ffb75d2508d21f5c688a231d5a29bef051601c3