Zum Gesetzesinhalt

UStDV

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 19.12.2025 I Nr. 372

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023590979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5e78628cc1c4c150fa6ee5beba9ad285dfa59d9ae9333c600a12d280a7b635e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersicht- Zu § 3a des Gesetzes§ 1(weggefallen)- Zu § 3b des Gesetzes§ 2Verbindungsstrecken im Inland§ 3Verbindungsstrecken im Ausland§ 4Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr§ 5(weggefallen)§ 6Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten§ 7Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen- Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes- Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr§ 8Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen§ 9Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen§ 10Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen§ 11Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen§ 12Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr§ 13Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr(XXXX) §§ 14 bis 16(weggefallen)§ 17Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr- Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes§ 17aGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen§ 17bGelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen§ 17cNachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen§ 17dBuchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen- Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes§ 18Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt- Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes§ 19§ 20Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen§ 21Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen- Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes§ 22Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen- Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes§ 23(weggefallen)- Zu § 4a des Gesetzes§ 24Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen- Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes§ 25Durchschnittsbeförderungsentgelt- Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes(XXXX) §§ 26 bis 29(weggefallen)- Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes§ 30Schausteller- Zu § 13b des Gesetzes§ 30aSteuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen- Zu § 14 des Gesetzes§ 31Angaben in der Rechnung§ 32Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen§ 33Rechnungen über Kleinbeträge§ 34Fahrausweise als Rechnungen§ 34aRechnungen von Kleinunternehmern- Zu § 15 des Gesetzes§ 35Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen(XXXX) §§ 36 bis 39a(weggefallen)§ 40Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen(XXXX) §§ 41 bis 42(weggefallen)§ 43Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern- Zu § 15a des Gesetzes§ 44Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs§ 45Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums- Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes- Dauerfristverlängerung§ 46Fristverlängerung§ 47Sondervorauszahlung§ 48Verfahren- Verzicht auf die Steuererhebung§ 49Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen§ 50- Besteuerung im Abzugsverfahren§ 51§ 52§ 53§ 54§ 55§ 56§ 57§ 58- Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren§ 59Vergütungsberechtigte Unternehmer§ 60Vergütungszeitraum§ 61Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer§ 61aVergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer- Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer§ 62Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis- Zu § 22 des Gesetzes§ 63Aufzeichnungspflichten§ 64Aufzeichnung im Fall der Einfuhr§ 65Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer§ 66(weggefallen)§ 66aAufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes§ 67Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe§ 68Befreiung von der Führung des Steuerheftes- Zu § 23 des Gesetzes§ 69(weggefallen)§ 70(weggefallen)- Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes§ 71Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe- Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes§ 72Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen- Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes§ 73Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen- Übergangs- und Schlussvorschriften§ 74§ 74aÜbergangsvorschriften§ 75Berlin-Klausel§ 76Anlage(weggefallen)