UStDV
§ 33Rechnungen über Kleinbeträge
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
- 1.
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
- 2.
- das Ausstellungsdatum,
- 3.
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
- 4.
- das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 19.12.2025 I Nr. 372
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR023590979
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5e78628cc1c4c150fa6ee5beba9ad285dfa59d9ae9333c600a12d280a7b635e