UStDV
§ 24Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
- 1.
- die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des ausgeführten Gegenstands;
- 2.
- der Name und die Anschrift des Lieferers;
- 3.
- der Name und die Anschrift des Empfängers;
- 4.
- der Verwendungszweck im Drittlandsgebiet;
- 5.
- der Tag der Ausfuhr des Gegenstands;
- 6.
- die mit dem Kaufpreis für die Lieferung des Gegenstands bezahlte Steuer oder die für die Einfuhr oder den innergemeinschaftlichen Erwerb des Gegenstands entrichtete Steuer.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 19.12.2025 I Nr. 372
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR023590979
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5e78628cc1c4c150fa6ee5beba9ad285dfa59d9ae9333c600a12d280a7b635e