UStDV
§ 30aSteuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
- 1.
- er ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
- 2.
- er die Entrichtung des Entgelts für die Beförderung oder für ihre Besorgung übernommen hat und
- 3.
- aus der Rechnung über die Beförderung oder ihre Besorgung auch die in Nummer 2 bezeichnete Voraussetzung zu ersehen ist.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 19.12.2025 I Nr. 372
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR023590979
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5e78628cc1c4c150fa6ee5beba9ad285dfa59d9ae9333c600a12d280a7b635e