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Tier-LMHV

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.4.2018 I 480, 619, 1844

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.4.2024 I Nr. 129

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR182800007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85263d2583bc665e5ab0cafc60d07f826375e05da70bb12a3fc7010db855a3b9

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseAbschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 1a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch§ 2aHausschlachtungen§ 2bVerwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch§ 2cVerbote und BeschränkungenAbschnitt 2 Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs§ 3Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs§ 4Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild§ 4aInverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und Dachsen, bei denen die Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen durch den Jäger erfolgt ist§ 5Verbote und BeschränkungenAbschnitt 3 Anforderungen an den Einzelhandel§ 6Nebensächliche Tätigkeiten des Einzelhandels im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 Buchstabe b Nummer ii der Verordnung (EG) Nr. 853/2004§ 7Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel§ 8VerboteAbschnitt 4 Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004§ 9Zulassung von Betrieben§ 10Informationen zur Lebensmittelkette§ 11(weggefallen)§ 12Schlachtungen außerhalb eines Schlachthofes§ 13Abgabe von Wild an Wildbearbeitungsbetriebe§ 13aAusnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch§ 14Untersuchung von Rohmilch nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Teil III Nummer 2 Satz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004§ 15Gebote, Verbote und BeschränkungenAbschnitt 5 Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004§ 16Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen§ 16aInverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs§ 17Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucher§ 18Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch§ 19Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen§ 19aAusnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft§ 20(weggefallen)§ 20aBesondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel§ 21Betriebseigene Kontrollen und Nachweise§ 22Verbote und BeschränkungenAbschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten§ 23Straftaten§ 24OrdnungswidrigkeitenAbschnitt 7 Schlussvorschriften§ 25(weggefallen)Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Fischereierzeugnissen oder von lebenden MuschelnAnlage 2(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von EiernAnlage 3(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Fleisch von Geflügel oder HasentierenAnlage 4(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem WildAnlage 5(zu § 7 Satz 1) Anforderungen an die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im EinzelhandelAnlage 6(zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)Anlage 7(zu § 10 Absatz 2) Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollenAnlage 8(zu § 12) MusterAnlage 8a(zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und § 4a) Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Absatz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)Anlage 8b(zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darfAnlage 9(zu § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 18 Absatz 1 und 2 und § 21 Absatz 3 Nummer 4) Anforderungen an Vorzugsmilch