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Tier-LMHV

Anlage 7(zu § 10 Absatz 2) Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 516)


I.
Betriebsidentifikation und Angaben zu den Tieren:
Name:.....Betriebskennnummer/Registriernummer des
Betriebes nach ViehVerkehrsVO:
.....
Anschrift:.....
.....
Tel.:.....Kennzeichnung der Tiere laut Lieferschein/Tierpass:
.....
Fax:.....


Tierart:  ⃞ Schwein  ⃞ Rind  ⃞ Pferd  ⃞ Schaf  ⃞ Ziege
  ⃞ Geflügel  ⃞ Hasentiere  ⃞ Farmwild:.....
Anzahl der zu schlachtenden Tiere:.....


II.
Standarderklärung
Der Lebensmittelunternehmer, der für den Herkunftsbetrieb der oben genannten Tiere verantwortlich ist, erklärt Folgendes:
1.
Über den Tiergesundheitsstatus des Herkunftsbetriebes, den Gesundheitsstatus der Tiere und zu Produktionsdaten, die das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnten, liegen keine relevanten Informationen vor. Dem Herkunftsbetrieb sind keine relevanten Informationen über frühere Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bekannt.
1a.
Bei Schweine haltenden Betrieben amtlich anerkannte Anwendung kontrollierter Haltungsbedingungen
 ⃞ Ja
 ⃞ Nein
2.
Es liegen keine Anzeichen für das Auftreten von Krankheiten vor, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen könnten.
3.
Im Zeitraum von 7 Tagen vor Verbringung der Tiere zur Schlachtung, im Falle von Masthähnchen während der gesamten Mastperiode, bestanden
 ⃞
keine Wartezeiten für verabreichte Tierarzneimittel
 ⃞
Wartezeiten für folgende Tierarzneimittel:
Tier
(Kennzeichnung)
TierarzneimittelWartezeitDatum der
Verabreichung
Es wurden keine sonstigen Behandlungen durchgeführt, ausgenommen .....  (z. B. Repellentien).
4.
Es liegen keine Ergebnisse von Probenanalysen vor, die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit von Bedeutung sind, ausgenommen ..... (insbesondere Salmonellenstatus).    
5.
Name und Anschrift des privaten, normalerweise hinzugezogenen Tierarztes:
Name: .....
Anschrift: .....
Telefon: ..... Fax: .....
...............
(Ort)(Datum)(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)
__________
Angabe der Tierart.
** Zutreffendes ankreuzen.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.4.2018 I 480, 619, 1844

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.4.2024 I Nr. 129

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR182800007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85263d2583bc665e5ab0cafc60d07f826375e05da70bb12a3fc7010db855a3b9

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