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Tier-LMHV

Anlage 8(zu § 12) Muster

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Begleitschein
zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
1.
Angaben zum Tier:
Tierart:.....Rasse: .....Geschlecht:.....Alter:.....
Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....


2.
Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer
Name, Adresse:

Registriernummer des Erzeugerbetriebs:

erklärt:
Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof
.....
in ..... gebracht.

                   
Das Tier
–
hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
–
ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.
Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
......
......
(Ort, Datum)(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)


3.
(weggefallen)
Nicht Zutreffendes streichen.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.4.2018 I 480, 619, 1844

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.4.2024 I Nr. 129

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR182800007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85263d2583bc665e5ab0cafc60d07f826375e05da70bb12a3fc7010db855a3b9

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