Tier-LMHV
Anlage 8(zu § 12) Muster
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- 1.
- Angaben zum Tier:
Tierart:..... Rasse: ..... Geschlecht:..... Alter:..... Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung..... - 2.
- Der unterzeichnende LebensmittelunternehmerName, Adresse:Registriernummer des Erzeugerbetriebs:erklärt:Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof
.....
in ..... gebracht.
Das Tier- –
- hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
- –
- ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
...... ...... (Ort, Datum) (Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)
- 3.
- (weggefallen)
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.4.2018 I 480, 619, 1844
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.4.2024 I Nr. 129
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR182800007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85263d2583bc665e5ab0cafc60d07f826375e05da70bb12a3fc7010db855a3b9