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StromPBG

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 18.12.2025 I Nr. 347

Sonst: Das G ist gem. Art. 12 Abs. 1 G v. 20.12.2022 I 2512 am 24.12.2022 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR251210022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 58641ae779a86cea56c52b60b8c610255b23bfbd9c888ebbc1b46572c3af5b0c

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Zweck des Gesetzes§ 2BegriffsbestimmungenTeil 2 Entlastung der Letztverbraucher§ 3Anwendungsbereich§ 4Entlastung von Letztverbrauchern§ 5Differenzbetrag§ 6Entlastungskontingent§ 7Entlastungsbetrag von sonstigen Letztverbrauchern§ 8Lieferantenwechsel§ 9Höchstgrenzen§ 10Höchstgrenzen bei Schienenbahnen§ 11Verfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenzen, Einzelnotifizierung§ 11aVerfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenzen bei Schienenbahnen§ 12Vorgaben zur Vertragsgestaltung, Abrechnung und Endabrechnung§ 12aWeitergabe der Entlastung bei Mietverhältnissen, Pachtverhältnissen und Gemeinschaften der WohnungseigentümerTeil 2a Entlastung für atypische Minderverbräuche§ 12bZusätzlicher Entlastungsbetrag zum Ausgleich atypischer Minderverbräuche; VerordnungsermächtigungTeil 3 Abschöpfung von Überschusserlösen§ 13Anwendungsbereich§ 14Grundsatz§ 15Haftung und Zurechnung von Überschusserlösen§ 16Überschusserlöse§ 17Ergebnis aus Absicherungsgeschäften§ 18Überschusserlöse bei anlagenbezogener Vermarktung§ 19Auslegung und Anpassung bestehender VerträgeTeil 4 Ausgleich durch Abschöpfung von Überrenditen und weiterer Ausgleichsmechanismus§ 20Ausgleich zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetreibern§ 21Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern§ 22Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern§ 22aVorauszahlungen§ 23Abschlagszahlungen§ 24Ausgleichsanspruch gegen den Bund§ 25Anspruch auf Zwischenfinanzierung, öffentlich-rechtlicher VertragTeil 5 Kontoführungs-, Mitteilungs- und sonstige PflichtenAbschnitt 1 Kontoführung und Einnahmenverwendung§ 26Kontoführung§ 27Buchführung, Verwendung von Einnahmen, Vereinbarung mit anderen MitgliedstaatenAbschnitt 2 Mitteilungspflichten§ 28Umfang der Mitteilungspflichten§ 29Betreiber von Stromerzeugungsanlagen und verbundene Unternehmen§ 30Selbsterklärung von Letztverbrauchern§ 30aSelbsterklärung von Schienenbahnen§ 31Elektrizitätsversorgungsunternehmen§ 32Verteilernetzbetreiber§ 33Übertragungsnetzbetreiber§ 34Prüfung§ 35Formularvorgaben und digitale Übermittlung§ 36LänderAbschnitt 3 Sonstige Pflichten§ 37Arbeitsplatzerhaltungspflicht§ 37aBoni- und Dividendenverbot§ 38AufbewahrungspflichtenTeil 6 Behördliches Verfahren§ 39Missbrauchsverbot§ 40Aufsicht der Bundesnetzagentur§ 41Festsetzungen der Bundesnetzagentur§ 42Rechtsschutz§ 43Bußgeldvorschriften§ 44Strafvorschriften§ 45Haftung der Vertreter§ 46Weitere Aufgaben und Aufsicht der PrüfbehördeTeil 7 Verordnungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 47Verordnungsermächtigung zum Anwendungsbereich§ 48Weitere Verordnungsermächtigungen§ 48aBeleihung; Verordnungsermächtigung§ 48bEvaluierung§ 49Auszahlung und Höhe Entlastungsbetrag Januar oder Februar 2023§ 50Beihilferechtlicher GenehmigungsvorbehaltAnlage 1(zu § 2 Nummer 11) Krisenbedingte EnergiemehrkostenAnlage 2(zu § 9) Besonders von hohen Energiepreisen betroffene Sektoren und TeilsektorenAnlage 3(zu § 16 Absatz 1 Nummer 5) Kohlendioxid-Kosten BraunkohleAnlage 4(zu § 17 Nummer 1) Absicherungsgeschäfte, die vor dem 1. November 2022 abgeschlossen worden sindAnlage 5(zu § 17 Nummer 2) Absicherungsgeschäfte, die nach dem 31. Oktober 2022 abgeschlossen worden sind