StromPBG
§ 40Aufsicht der Bundesnetzagentur
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse
- 1.
- die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ordnungsgemäß nach den Vorgaben dieses Gesetzes
- a)
- ihren Mitteilungspflichten nach § 29 nachkommen,
- b)
- die nach Teil 3 abzuführenden Überschusserlöse ermitteln,
- c)
- ihre Zahlungspflicht nach § 14 Absatz 1 erfüllen und
- d)
- ihren sonstigen Pflichten nach diesem Gesetz nachkommen,
- 2.
- die Netzbetreiber ordnungsgemäß nach den Vorgaben dieses Gesetzes
- a)
- ihren Kontoführungs-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach Teil 5 nachkommen,
- b)
- die nach Teil 3 von den Betreibern von Stromerzeugungsanlagen abzuführenden Überschusserlöse vereinnahmen,
- c)
- den Ausgleichsmechanismus nach Teil 4 durchführen und
- d)
- ihren sonstigen Pflichten nach diesem Gesetz nachkommen,
- 3.
- die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ordnungsgemäß nach den Vorgaben dieses Gesetzes ihren Erstattungsanspruch gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern abrechnen und
- 4.
- die nach § 15 verpflichteten Gesellschafter und Unternehmen ihren Mitteilungspflichten nach § 29 und ihrer Zahlungspflicht ordnungsgemäß nach den Vorgaben dieses Gesetzes nachkommen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Sonst: Das G ist gem. Art. 12 Abs. 1 G v. 20.12.2022 I 2512 am 24.12.2022 in Kraft getreten
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR251210022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 58641ae779a86cea56c52b60b8c610255b23bfbd9c888ebbc1b46572c3af5b0c
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage BNetzABGebVGebühren- und Auslagenverzeichnis
„… ung eines Überschusserlöses nach § 41 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 StromPBG 794,71 3 Maßnahmen nach § 40 Absatz 2 Satz 1 StromPBG in Verbindung mit § 65 EnWG nach Zeitaufwand“