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RTrAbwG

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 215 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010650965

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 61ec689c23f2aeddcfe59ff3f97465ea1e0ebea4dbda717820b0742b74959fa7

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Abschnitt Vor dem 9. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes§ 1Auflösung§ 2Abwicklung§ 3Abwickler§ 4Aufgaben des Abwicklers§ 5Anzeigepflicht§ 6Herausgabepflicht§ 7Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung von ehemaligem Reichsvermögen§ 8Ansprüche gegen öffentliche Rechtsträger§ 9Wohnsitzvoraussetzungen§ 10Den Wohnsitzvoraussetzungen nicht unterliegende Ansprüche§ 11Ausgeschlossene Ansprüche§ 12Anmeldung, Anmeldefrist§ 13Klagefrist§ 14Zulässigkeit von Aufrechnungen§ 15Übergegangenes Verwaltungsvermögen§ 16Zu übertragendes Verwaltungsvermögen§ 17Auffüllung der Abwicklungsmasse§ 18Vermögensabgabe§ 19Vermögensübersichten, Erfüllung der Ansprüche§ 20Erlöschen der Ansprüche§ 21Restvermögen§ 22Kostenfreiheit§ 23Arreste und Zwangsvollstreckungen§ 24Beendigung der AbwicklungZweiter Abschnitt Nach dem 8. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes§ 25Auflösung und AbwicklungDritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen§ 26Beendigung der bisherigen Vermögensverwaltung§ 27Sonstige öffentliche Rechtsträger§ 28Kosten anhängiger Gerichtsverfahren§ 29Londoner Schuldenabkommen§ 30Berlin-Klausel§ 31InkrafttretenAnlage Izu § 1 Abs. 1Anlage IIzu § 25(XXXX)Vorschriften für die Anwendung der Tabellen I bis V zu § 19 Abs. 3Tabelle Izu § 19 Abs. 3Tabelle IIzu § 19 Abs. 3Tabelle IIIzu § 19 Abs. 3Tabelle IVzu § 19 Abs. 3Tabelle Vzu § 19 Abs. 3